Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1916)
- Article
- Der badische Ministerpräsident August Lamey und die bürgerliche Gleichstellung der Juden
- Date
- 1916-07-01
- Page
- 163 (sequence 4)
- Language
- German
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Der badisch.' Ministerpräsident August Lamey usw. 16Z Bei den Beratungen im Oberhaus erklärte Lamey gegenüber den Angriffen der beiden Grundherren, des Frh. v. Türckheim und des Grafen v. Kageneck: ,,Der Umstand, daß das Gesetz im Lande nicht beliebt ist, darf uns nicht abschrecken." Ihn unterstützte nachdrücklich der' Staats- und Völkerrechts-, lehrer Bluntschli. Hierauf erfolgte mit allen Stimmen gegen die der genannten Grundherren Annahme des Gesetzes mit :iner nicht eben wesentlichen Aenderung und dessen Verkündung am 4. Okt. 1862. Wie die Stärke Lameys als Staatsmann vor allem in der Vereinigung von Kopf, Herz und Gemüt wurzelt, so hat er diese Eigenschaften auch in dem Kampfe für die bürgerliche Gleichstellung der Juden glänzend bewährt. Sie war wirklich eine Tat, Um so mehr, als Lamey in diesem Kampfe, wie er selbst einmal gesagt hat, nicht mit dem vollen Winde der Popularität segelte. So galt denn auch die Adresse^ die der Oberrat der badischen Israeliten namens der dankbaren Juden Badens ihm beim Ausscheiden aus dem politischen Leben (1893) widmete, ,,dem starken und milden, schlich-, ten und gerechten Manne". Aus dieser Adresse, deren Wortlaut ich Frau Prof. Florian Zajic in Berlin, der Tochter Lameys, verdanke, seien hier nur folgende Sätze wieder gegeben: „Durch das Gesetz vom 4. Okt. 1862, welches neben der Zeichnung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Gegenzeichnung Eurer Exzellenz trägt, ist es den badischen Israeliten möglich geworden, in den Jubel des Volkes über die großen Errungenschaften der 1860er Jahre mit ganzem Herzen einzustimmen und fortan auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens nach bestem Wissen und Können mätzuarbeiten am Wohle und Gedeihen des Ganzen. Die Worte aber, mit welchen Euer Exzellenz die Begründung jenes Gesetzes eingeleitet haben: „Die Hinwegräumung der letzten Hindernisse, welche nach der bis jetzt bestehenden Gesetzgebung noch der völligen Gleichstellung der Israeliten mit der christlichen Bevölkerung des Landes entgegenstehen, ist nicht nur vom Standpunkte der Humanität und der Zivilisation eine unabweisbare Forderung der Gerechtigkeit; sie ergibt sich auch in logischer Notwendigkeit aus der folgerichtigen Entwicklung der Grundsätze unserer Ver- - fassung.« diese Worte hallen heute noch in uns wieder und bilden ein beredtes Zeugnis von den edlen Motiven, welche das Wirken Eurer Exzellenz geleitet haben. Wohl sind Vorurteile und Leidenschaften, welche vor Jahrzehnten zu bekämpfen waren, auch heute noch keineswegs völlig besiegt. Wir vertrauen jedoch im Hinblick auf das natürliche Gerechtigkeitsgefühl!und die politische Einsicht unseres Volkes, daß es nimmermehr gelingen wird, das Lebensprinzip, auf welchem der