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Im deutschen Reich · 1916-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1916) · p. 161

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
22 (1916)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1916)
Article
Der badische Ministerpräsident August Lamey und die bürgerliche Gleichstellung der Juden
Date
1916-07-01
Page
161 (sequence 2)
Language
German
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Der badische Ministerpräsident August Lamcy «ft». 161 wo ihre Voreltern schon heimisch gewesen waren, d. h. Gemeindebürger minderen Rechts, ohne Stimmrecht und Wahlfähigkeit. Vergeblich rangen sie bis dahin') um die gemeindebürgerliche Gleichstellung, trotzdem sie seit 1845 politisch gleiche Rechte wie die Christen hatten. Im Jahre 1850 petitionierten die Synagogenrate von Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim bei der 2. Kammer um! Aufhebung des K 58 (des späteren 8 54) des Bürgerrechtsgesetzes mit dem Ziele, daß Gemeindeordnung und Bürgerrechtsgesetz in Baden von nun an auch auf alle Israeliten anwendbar sein sollten. Schon bei dieser Gelegenheit trat der 34 jährige Abgeordnete August Lamey, damals Advokat und Prokurator beim Hofgericht des Oberrheinkreises in Freibnrg, zugunsten der Gleichstellung der Juden hervor. Es erfolgte jedoch, dem Anträge Rettigs gemäß, der schon seit 1831 die Emanzipationsbestrebungen bekämpft hatte, Uebergang zur Tagesordnung. Bei Antritt seines hohen Amtes als Minister des Innern hatte sich Lamey mit Roggenbach und Mathy in feierlicher Proklamation von der kirchlichen und politischen Reaktion losgesagt. Demgemäß betonte er sogleich bei Beratung einer neuen Petition (1860), daß das Ministerium ebenfalls der Gleichstellung zustimme, von der Kammer aber hören wolle, wann sie ins Werk zu setzen sei. Trotz des Antrages des Abg. Schwarzmann, des späteren Ministerialkommissärs des Oberrats der Israeliten, wurde der Antrag der Kommission auf Uebergang zur Tagesordnung angenommen. Der Minister Lamey verhieß jedoch, daß die Regierung erwägen werde, wie sie gesetzgeberisch den Anträgen der Kommission nachkonunen könne. Mannhaft hat Lanrey sein Versprechen eingelöst. Der folgende Landtag, 1861 bis 63, brachte vorerst die 'Gewerbefreiheit und Freizügigkeit. Mit dem Augenblicke, wo man die Juden an Liesen verfassungsmäßigen Grundrechten teilnehmen ließ, war für Lamey vom Standpunkte der Gerechtigkeit und Humanität der Zeitpunkt gegeben, den letzten Schritt zu ihrer völligen bürgerlichen Gleichstellung zu tun. So trat er dann auch den Worten des Berichterstatters Achenbach, daß nunmehr zweifellos die Rechte der Christen und Israeliten bezüglich der Niederlassung und des Aufenthalts ganz gleich seien, mit der Erklärung bei, daß er jede andere Anschauung als dem Gesetz durchaus widersprechend betrachten Müsse» und fügte hinzu: „Es sollte dies um so mehr klar sein da in ein«! . anderen Gesetzvorlage in dieser Hinsicht jeder Unterschied, s) Vgl. ). A. Gabr. Rießers Betrachtungen üb« bi« Berh. der 2. bad. Kammer 1832 in Ges. Schr. Bd. 2, S. 201 verk. m. 849 ff.

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