Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1916)
- Article
- Der badische Ministerpräsident August Lamey und die bürgerliche Gleichstellung der Juden
- Date
- 1916-07-01
- Page
- 160 (sequence 1)
- Language
- German
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:öo Ink Deutschen Reich, Der badische Ministerpräsident August Lamey unh die bürgerliche Gleichstellung der Zuden. (Zu Lameys 100. Geburtstag) Von Iustizrat vr. Henry Silberstein, Berlin. Wenn am 27. Juli auf dem Kaiserring in Mannheim das dar zwölf Fahren enthüllte schöne Bronzestandbild von Badens volkstümlichstein Minister in einmütiger Liebe und Verehrung umkränzt wird, des für Baden in seiner Art einzigen Mannes, unter dessen Führung nach dem Worte seines Biographen F. Lewald die Wandlung Badens aus dem Willkür- und Polizeistaat in den modernen Rechtsstaat sich vollzogen hat, dann wird auch der Kranz nicht fehlen, den die Israeliten des „Musterländle" dem Andenken Lameys in unwandelbarer Dankbarkeit spenden. War er es doch, der als Minister des Innern und Ministerialpräsident im Anfang der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts in dem hohen Sinne seines edlen Fürsten, des Großherzogs Friedrich, kraftvoll und zielbewußt die völlige bürgerliche Gleichstellung der Juden in Baden vorbereitet und durchgeführt hat. Auch die deutschen Juden in ihrer Gesamtheit haben allen Grund, das Andenken des „starken und milden, schlichten und gerechten" Mannes an seinem hundertjährigen Geburtstage zu ehren. Denn die für Baden unter Lameys Ministerium erlassenen Gesetze sind die Vorläufer des Gesetzes des Norddeutschen Bundes (des späteren Neichsgesetzes) über die bürgerliche Gleichstellung der Konfessionen vom Z. Juli 1869 gewesen. Das letztere hatte, wie Siegfr. Wolfst) zutreffend bemerkt, nach dem Erlaß, des badischen Gesetzes von 1862 keine Bedeutung «mehr für die Israeliten Badens. Noch gegen Ende der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts verweigerten nach dem Zeugnisse von Adolf Lewin in seiner „Geschichte der badischen Juden seit der Regierung Karl Friedrichs", die eine Zierde unserer historischen Literatur des letzten Jahrzehntes genannt werden kann2), so bedeutende Orte wie Baden- Baden, Offenbach, Freiburg, Konstanz den Juden den Wohnsitz. Der große Bürgerausschuß von Baden-Baden versagte int Dezember 1861 dem Baron Rothschild fast einstimmig die Aufnahme als Gemeindebürger trotz seines großen Grundbesitzes in dieser Stadt und trotz der Befürwortung durch di« Staatsbehörde. Die badischen Juden waren eben seit der Gesetzgebung von 1831 lediglich Schutzbürger an den Orten, ff" ' 1 1 . ' *) Recht der israelitischen Religionsgemeinschaft des Groß« Herzogtums Baden (1913), S. 29, Anm. 49. 2) Ihr folge ich in den hier wesentlichen rechtsgeschichtlichen Einzelheiten,