Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1916)
- Article
- Das Edikt vom 23. Juli 1847 und die Berliner philosophische Fakultät
- Date
- 1916-07-01
- Page
- 158 (sequence 3)
- Language
- German
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158 Im Dculschen N:iH. die Aeußerungen als maßgebend betrachtet werden dürfen, welche der Kgl. Regierungskommissarius auf dem allgemeinen Landtage gemacht hat, nach denen sämtliche Universitäten mit Ausnahme von Berlin durch ihre Statuten den Juden verschlossen sind, dann würde das Gesetz vom 23. Juli von unberechenbaren Folgen für die hiesige Universität werden, denn diese würde allein dazu bestimmt sein, die jüdischen Dozenten aus dem ganzen Staate in sich aufzunehmen. Unter solchen Verhältnissen würde übrigens jenes Gesetz aufhören, ein Gesetz zu sein. Es würde sich in die partikulare Vorschrift verwandeln, daß Juden Dozenten an der Berliner Universität werden dürfen. Die Fakultät kann nicht annehmen, daß eine solche Beschränkung in der Absicht des Gesetzes liege. Sie glaubt auch schon in der ihr seitens Ew. Hochw. gewordenen Aufforderung, die ohne Zweifel in ähnlicher Weise auch an die Fakultäten aller anderen Universitäten ergangen ist, den ersten Schritt zu erblicken, um die exzeptionelle Stellung zu beseitigen, in welche eine solche Beschränkung sie versetzen würde, und sie erkennt darin die weise Absicht S. Ex. des Herrn Ministers vr. Eichhorn, den höchsten wissenschaftlichen Lehranstalten eine größere Uebereinstimmung ihrer Statuten zu verschaffen. Wenn die Fakultät eine solche Fürsorge gewiß dankbar anerkennt, so ist diese Angelegenheit doch zu wichtig für sie, als daß sie ohne Besorgnis über den Ausgang derselben sein könnte. An Ew. Hochw. als den Kurator unserer Universität wenden wir uns daher vertrauensvoll mit der Bitte Ew. Hochw. möchten dahin wirken, daß alle Universitäten sich gleichmäßig den jüdischen Lehrern öffnen, und daß die Hindernisse, welche einzelne Statuten darbieten, beseitigt werden. Die Fakultät glaubt, daß es keiner Motive bedarf, um diese ehrerbietige Bitte zu unterstützen. Sie hat bereits wiederholt und namentlich in einer unmittelbar an S. Er. den Herrn Minister vr. Eichhorn unter dem 5. August 1843 gerichteten Eingabe sowie in einem Schreiben vom 13. Juni 1846, welches durch den Senat an den Herrn Minister unter dem 17. Juni 1846 befördert worden ist, die Nachteile dargelegt, welche durch Ueberfüllung an Lehrern teils drohen, teils sich schon herausgestellt haben. In wie bedeutendem Maße diese Ueberfüllung sich steigern wird, wenn die hiesige Universität allein den jüdischen Dozenten geöffnet wird, liegt klar zutage. — Wir wissen sehr wohl, daß selbst, wenn sämtliche andere Universitäten die jüdischen Dozenten zulassen, hierher immer der größte Andrang sein wird, da nach Berlin, wo die bedeutendsten Hilfsmittel für Kunst und.Wissenschaft vereint