Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1916)
- Article
- Das Edikt vom 23. Juli 1847 und die Berliner philosophische Fakultät
- Date
- 1916-07-01
- Page
- 157 (sequence 2)
- Language
- German
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Was Edikt vom 23. Juli 1847 usw. 157 und angemessen zu erachten sei. Am 19. November 1847 erneuerte er die Anfrage. Am 6. Dezember wurde das in der Sitzung vom 28. Oktober beratene und ut der vom 25. November beschlossene Konzept an den Kurator ungeschickt, dem die sieben in der Sitzung abwesenden Mitglieder schriftlich beitraten. Es ist ein Schreiben, das von einer so edlen Gesinnung und einem so weiten Blick Kenntnis gibt, daß es eine Freude ist, hier davon Kenntnis zu geben. Das Schreiben lautet in seinen wesentlichen Teilen folgendermaßen: „Die Fakultät hat hierüber in ihrer Sitzung vom 28. Oktober ds. I. beraten. Sämtliche Anwesende stimmten darin. überein, daß die bestehenden Statuten die Zulassung von Juden als Lehrer bei der hiesigen Universität gestatten. Nur würde hervorgehoben, daß 8 43 insofern entgegenstehe, als dieser jeden zur Fakultät gehörigen Professor berechtigt, über alle in das Gebiet derselben einschlagende Fächer Vorlesungen zu halten, während das neue Gesetz die Juden auf die mathematischen, naturwissenschaftlichen und sprachwissenschaftlichen Lehrfächer beschränkt. Bei solcher Einstimmigkeit schien eine weitere Abstimmung nicht notwendig, doch wurde bei der Wichtigkeit des Gegenstandes beschlossen, denselben in der nächsten Sitzung der Fakultät nochmals zum Vortrag zu bringen, damit die Mitglieder Zeit hätten, diese ganze Angelegenheit in reifliche Aeberlegung zu nehmen und eventuell ihre abweichende Meinung zu erkennen zu geben. Diese zweite Beratung hat gleichfalls, und zwar am 25. November, stattgefunden. Auch sind diejenigen Mitglieder der Fakultät, welche in der letzten Sitzung nicht anwesend waren, schriftlich aufgefordert worden, ihre etwaigen Bedenken zu äußern. Alle haben sich mit gegenwärtigem Schreiben einverstanden erklärt, mit Ausnahme von Herrn Professor, Huber, dessen Separatvotum wir originalster uns ganz ge-, horsamst hier beizufügen erlauben. Indem aber die Fakultät sich dafür ausspricht, daß ihr^ Statuten der Zulassung von Juden zu akademischen Lehrfächern^ kein Hindernis entgegenstellen, erkennt dieselbe doch die große Bedeutung, welche das Gesetz vom 23. Juli für sie hat, und in welchem Maße dasselbe gefahrbringend für sie werden kann« Es ist kaum zu bezweifeln, daß die jüdischen Dozenten in üicht unbedeutender Anzahl auftreten werden, zumal ihnen von allen Aemtern, in denen geistige Leistungen sich Anerkennung verschaffen können, bis jetzt nur das akademische Lehrfach zu ergreifen verstattet ist. .Wenn diese Dozenten sich iauf die verschiedenen Universitäten verteilen, entweder gleichmäßig oder auch im Verhältnis der schon vorhandenen Lehrer, la würde kein Nachteil zu befürchten sein, Sollten .hingegen!