Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1916)
- Article
- Das Edikt vom 23. Juli 1847 und die Berliner philosophische Fakultät
- Date
- 1916-07-01
- Page
- 159 (sequence 4)
- Language
- German
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Das Edikt vom 23. Juli 1847 usw. 159 sind, alle geistig befähigten Männer vorzugsweise zu gelangen streben. Ein solcher Andrang ist unvermeidlich. Er ist aber auch von geringerer Bedeutung, wenn die Möglichkeit vorhanden ist, Laß diejenigen Lehrer, welche sich hier bewährt haben, nach anderen Universitäten gelangen können. Ist dies nicht der Fall, sind alle übrigen Universitäten ihnen verschlossen, dann wird, da nur Zugang, aber kein Abgang statt hat, sich die Zahl der jüdischen Lehrer ins Unbegrenzte hier vermehren. Deshalb hofft die Fakultät zuversichtlich, daß alle Universitäten den Juden gleichmäßig geöffnet werden. Doch sieht sie sich genötigt... nochmals auf einen Antrag zurückzukommen, welchen sie bereits früher an S. Er. den Herrn Minister Dr. Eichhorn gerichtet hat, nämlich: den Fakultäten statutenmäßig die Zusicherung zu erteilen, daß sie vor der Ernennung eines ordentlichen oder außerordentlichen Professors jedesmal mit ihrem Gutachten gehört werden sollen." Der Schluß des Schreibens geht dann im einzelneii auf die Begründung dieser letzteren Vorstellung ein und hat daher mit unserm Gegenstand nichts zu tun. Das Gutachten des Prof. Huber, des bekannten katholischen Professors der Staatswtssenschaften, auf das in dem Schreiben der Fakultät Rücksicht genommen wird, wendet sich nicht gegen den allgemeinen, von der Fakultät verfochtenen Grundsatz, sondern nur gegen die Erweiterung auf die Verhältnisse in anderen Universitäten. Huber meint ferner, daß zwar die Statuten der Fakultät die Zulassung jüdischer Lehrer nicht ausschlössen, gibt aber zu bedenken, daß ein solches Schreiben nicht eine positive Gestattung und Zulassung enthalte. (3. Dez. 1847.) Besonders skeptische Leser könnten vielleicht gegen dieses Schreiben die Einwendung machen, daß es sich dabei weit mehr um einen Schuh der Berliner Universität gegen Ueberflutung mit jüdischen Dozenten als um eine liberale, dew Juden günstige Bittschrift handele. Demgegenüber muß darauf hingewiesen werden, daß dieses Fakultätsschreiben als ein Zeugnis gerechter und humaner Gesinnung gar nicht hoch genug gestellt werden kann. Denn die Fakultät hätte einfach auf die gestellte Frage die Antwort erteilen können, daß für Berlin keine Hindernisse vorliegen. Indem sie sich selbst die Grenze ihrer Antwort erweiterte und energisch für eine Aufhebung der an anderen Universitäten herrschenden Beschränkungen eintrat, erfüllte sie nicht nur eine Pflicht, sonderni bewährt« sie sich als ein Hort der Menschlichkeit und Gerechtigkeit.