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Im deutschen Reich · 1916-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1916) · p. 154

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
22 (1916)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1916)
Article
Die deutsche Judenfrage in der Beleuchtung durch Hardens "Zukunft"
Date
1916-07-01
Page
154 (sequence 9)
Language
German
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154 Im Deutschen Reich. Mit diesem etwas mystischen Begriff von einem Staate, der sich mit dem „christlich-germanischen" Rassegeist deckt, muß. Schmitz in ausgedehntem Maße operieren, um die Entrechtung der Juden aqch nur notdürftig zu begründen. Es gehört gewiß ein anerkennenswerter Mut dazu, in der Zeit dieses Krieges derartige Ideen zu rersechten. Wenn irgendeine Theorie in seinen Schrecken zusammengebrocheu ist, so ist es die des Rassen st aates. Erbittert kämpfen Menschen gleicher Rasse gegeneinander, Slaven gegen Slaven, Germanen gegen Germanen. Der moderne Staat baut sich eben auf dem Begriff der gemeinsamen Kultur innerhalb eines Staatsterritoriums auf, und der Wert des einzelnen richtet sich nicht nach seiner — übrigens sehr schwer feststellbaren — Rassenzugehöricfkeit, sondern nach seinem innerlichen Verhältnis zur Kultur seines Staates, nach seiner Mitarbeit an ihren Zielen. Und der alte Satz hat in der Praxis seiire Bestätigung gefunden, daß der Anspruch auf das gleiche Recht durch nichts anderes erbracht wird als durch Erfüllung der gleichen Pflicht! Der deutsche Jude arbeitet für die deutsche Kultur, er erfüllt seine Pflichten in hervorragendstem Maße — und beides wagt auch Schinitz nicht zu bestreiten. Das muß genügen! Und wenn innerhalb wie außerhalb des Judentums der klare, einfache Gedanke des Kultur- und Rechtsstaats angefeindet und verlacht wird, ihm gehört doch die Zukunft, und die Ereignisse des Krieges bedeuten hoffentlich einen kräftigen Schritt vorwärts auf dem Mege zum Ziel. Beachtenswert ist freilich die Verworrenheit der Ideen, die Schmitz in seiner Staatslehre entwickelt. Denn ein vollgültiger Bürger eines Staates, der vom „christlich-germanischen Rassegeist" erfüllt ist, müßte doch ein guter Christ und ein echter Germane sein, zum allermindesten aber müßte er die zweite von diesen Bedingungen erfüllen. Schmitz läßt nun den Getauften zu; wer sich selber in das Christentum versetzt, den befördert er noch gewissermaßen honoris causa schmerzlos in die germanische Rasse! Da sind denn unsere Rassenantisemiten noch etwas konsequenter, wenn sie den Taufjuden bis ins tausendste Geschlecht den Makel seiner Geburt fühlen lassen, und man kann einigermaßen neugierig sein, wie sie sich mit dieser „Irrlehre" abfinden werden. Bevor also die „anderen", die wurzellosen und dekadenten 'Vertreter des zersetzenden jüdischen Geistes, den Taufakt vollzogen haben, können sie dem „germanisch-christlichen" Bund nicht «»gehören, und Leuten, die ein derartiges Glück nicht genießen, kann man Militär- und Beamtenhoheitsrecht nicht übertragen. Allzu verlockend wird freilich der Wunsch, dort ausgenommen zu werden, nicht erscheinen, wenn man weiß, daß dieser Kreis sich mühelos dem gewissenlosen Streber und dem

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