Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1916)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1916-03-01
- Page
- 70 (sequence 5)
- Language
- German
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70 Im Deutschen 9lciei** sprach gebracht hat, hat die Richter veranlagt, anzunchmen, daß der Angeklagte n::r eine im Alter: Testament verherrlichta alte Gottheit beschimpft habe, die mit dem heilte von aufgeklärten Christen und Juden, migcbclctm Gott nicht identisch sei. Das; nach dem infolge dieser nnrichtigen Bibelauslegung ergangenen Richterspruch der Gott des Alten Testaments mit seiner auch jedem frommen Christen heiligen Offenbarung straflos beschinrpft werden könnte, ist zu befurchtem Hoffentlich wird dies durch -eine klare wissenschaftliche Auseinandersetzung interkonfessioneller Art verhütet werden können. Durch seine Verteidigungsschrift „Indenfeindschaft und Gotteslästerung" hat Ge° heimrat Dr. K ittÄ!eine von ihm versuchte Klärung der Angelegenheit nicht herbeiführen könneiu Der jüdische Gelehrte Rektor Dr. D. Hoffmann hat ihm in dem Artikel „Probleme der Pentateuch- Exegese" (veröffentlicht im ersten Heft 1916 der Monatsschrift ,§eschurun") überzeugend nachgewiesen» daß die alttestamentlicheu stellen, die einem Fritsch Wohl a:rs Unwissenheit zu Gotteslästerungen Einlaß geben konnten, selbst von Kittel in einer Weise gedeutet wurden, die mindestens verwunderlich ist. Einem christlichen Universitätsprofessor der Theologie konnten doch die Richtigstellungen zweier ihmso bedenklich er scheirr enden Bibelstellen schon durch die Kirchenväter und später durch berühmte christliche Theologe:: kaum unbekannt sein, über die „Dillmanns Kommentar" Auskunft gibt. Er mußte wissen, daß die Annahmealle im Alten Testament wiedergegebenen Handlungen der Träger der Offenbarung» die dabei nicht scharf gerügt sind, seien auch von der Bibel dadurch gebilligt worden, falsch ist. Die Fassung der Bibel bezweckt nirgends eine Lobpreisung Israels und seiner Borfahren, sonder:: nur die Verherrlichung der Gottheit. Daß deren Gebote die Juden zu Unehrlichkeiten ungehalten habe, wrr*d selbst ein Laie bei auch nur einigermaßen genauer Prüfung niemals annehmen können. Das Kittelsche Gutachten kann nur dazu beitragen, die Rotwendigkeit eurer größeren Vertiefung christlicher Gelehrter in die Wissenschaft des Judentums zu beweisen. Eine erfreuliche Zunahme der richtigen Schätzung des indischen, Schrifttums geht neuerdings daraus hervor, daß in den von deutschen Heeren besetzten russischen Landesteilen der den Ostjuden eigenen Neigung für dieses Studium jetzt regierungsseitig Rechnung getragen wird. Bei der Wiedereröffnung der berühmten Talmud schule in Rowno, die unter Teilnahme namhafter jüdischer Gelehrter sich feierlich unter* Anwesenheit der Spitzen der Behörden vollzog, gab Major von Struenfee dem Wohlwollen der deutschen Regierung beredten Ausdruck. Wenige Wochen spater konnte in der Klaus-Synagoge zu G r o b n o die Eröffnung einer T a l m u d s ch u le gefeiert werden. Zweifelsohne ist auch die von Dr. Schabat in Wilna errichtete jüdische Volksuniversitat nicht ohne behördliche Unterstützung zustande gekommen. Wenn schon eine solche Förderung der Pflege der jüdischen Wissenschaft viel dazu beitragen wird, die rusfilsch-polnischen Juden an die trotz aller Leiden liebgewordene Heimat zu fesseln,- wird auch die Zulassung der jüdisch-deutschen, der sogenannten „jiddischen Sprache der Ostjuden" voraussichtlich dazu beitratzen, diese Juden mehr und mehr in Polen seßhaft zu machen. Bekanntlich freuen sie sich nicht nur über die Erfolge ihrer jüdischen pountalijttf und Poesie, sondern auch über die Anwendung der jüdisch-deutschen Sprache durch deutsche Zivil» und Militärbehörden in ihren Erlassen. Eine jiddische Verordnung des Gouverneurs General von Beseler in Paßangelegenheüen, und die