Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1916)
- Article
- Biblisch-talmudische Fürsorgebestimmungen bei nationalen Notständen und Deutschlands Volksernährung im Kriege
- Date
- 1916-01-01
- Page
- 11 (sequence 8)
- Language
- German
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Viblisch-talmubische Fürsorgebestrmmüngen ufto. 11 der Sand am Meere, sehr viel, zahllos, ohne Schätzung" (Gen. 41, 47). „Pharao tat es und stellte Beauftragte an ... und man möge alle Speise der kommenden guten Jahre zusammen, sammeln." „And das Land sammelte in den sieben Sättigungs« fahren Gerteidehaufen" (ebend. V. 35 u. 47). Volk und Re. gierung arbeiteten Hand in Hand. Es heißt dann weiter in dem Bericht. „And er gab die Feldfrüchte in die Städte; das Ge» treibe von den Feldern der Stadt ringsum sammelte er in die Städte" (ebend.). Das Getreide wurde also nicht nach einer Zentralstelle gebracht, sondern überall in der Stadt gelassen, die in der Nähe der Kornfelder lag. Der Zweck dieses Verfahrens wird verschiedentlich beurteilt. Manche meinen, damit später in den Notzeiten die Verpflegung der ganzen Bevölkerung leichter vonstatten gehe, wurde das Brotkorn nach allen Städten des Landes geführt. Anl>ere glauben in diesem Verfahren ein ausgedehntes Aus. fuhrverbot zu sehen. Wie heute innerhalb des Deutschen Reiches ein jedes Land einen bestimmten Anteil Brotkorn von der Zentralstelle erhält, wovon von einem Lande nach dem anderen nicht ausgeführt werden darf, so hat auch Joseph in jedes Provinz, bezw. Landstädtchen ein gewisses Maß von Korn legen lassen, wovon dann die Einwohner und die Am. wohnenden verpflegt wurden. An unser heutiges Verfahren erinnert auch Josephs Mono» polisierung aller eingesammelten Getreidemengen. Wir fühlen heute, daß viele Unzuträglichkeiten in dem Volksunterhalt dadurch beseitigt wurden, daß alles Brotgetreide unter staatliche Aufsicht gebracht wurde. Würde man dem einzelnen das sonst uneingeschränkte Verfügungsrecht über das Brotkorn auch unter heutigen Amständen belassen haben, so wäre Deutschland den feindlichen Aushungerungsplänen schutzlos preisgegeben. Auch im Innern würde Lebensmittelwucher getrieben werden. Auch Joseph hat zunächst dem ganzen Volke befohlen, ein Fünftel aller Bodenerzeugnisse an die staatliche Aufbewahrungsstelle abzuliefern. „Pharao tue es und bestelle Beamten über das Land und belege das Land Aegypten mit einem Fünftel in den sieben Jahren der Sättigung" (ebend. 41, 34). „And wenn es zu Erträgnissen kommt, so gebt ihr einem Fünftel in den sieben Jahren der Sättigung" (ebend.) bleiben euch zur Feldsaat, zu eurer Nahrung und für die Glieder eurer Häuser und zur Nahrung für eure Kinder" (ebend. 47, 24). Wie also heute von Staatswegen ein bestimmter Teil des.Brotkornes bei den Produzenten beschlagnahmt wird, so verfuhr Joseph in uralten Zeiten. Noch bekannter erscheint uns die andere Maßnahme, die Joseph zwecks Verstaatlichung d«S Brotkornes verfügt hat. Alles das bet gewöhnlichen Ernten in großen Mengen über»