Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 22 (1916)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1916)
- Article
- Biblisch-talmudische Fürsorgebestimmungen bei nationalen Notständen und Deutschlands Volksernährung im Kriege
- Date
- 1916-01-01
- Page
- 7 (sequence 4)
- Language
- German
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Biblisch-talmudische Fürsorger estimm'ungen ufo>. ff. Jyiir Palästina bestand aus zwiefachen Gründen die Notwendigkeit, Vorsichtsmaßnahmen sestzusetzeu, um die Versorgung der ganzen Bevölkerung mit den notwendigsten Lebensmitteln in schweren Zeiten sicherzustelten. Zunächst mußte nach biblischer Bestimmung in jedem siebenten Jahre, dem Erlaßjahre, und dann nach siebenmaliger Wiederkehr dieser Festperiode zwei Jahre hintereinander, im neunundvierzigsten und fünfzigsten Jahre die Bestellung alter und jeglicher Feldarbeit im ganzen Lande unterbleiben. Daraus erwuchs von selbst die Notwendigkeit, um einer Hungersnot vorzubeugen, für die Versorgung größerer Volksschichten während dieser regelmäßig wiederkehrenden Brachjahre Vorsorge zu treffen. Neben diesen von Gesetzeswegen vorgeschriebenen Brachjahren mußten aber noch Maßnahmen gegen die oft vorkommende Negendürre getroffen worden. Im gesetzlichen Teil der Bibel sind bestimmte Gesetze für diesen Fall nicht vorgesehen, aber im Pentateuch wird eine Begebenheit berichtet, wobei verschiedeue Einrichtungen gegen Hungersnot angeführt werden. Für das Judentum galt als Grundsatz, daß sämtliche Armenunterstützungen von Staats wegen geschehen sollten, da der Staat neben den sonstigen Steuern auch zur Ermöglichung aller Armenunterstützungen seine Bürger von Gesetzes wegen verpflichtete. Durch diese Einrichtung waren die unteren Schichten jederzeit vor dem Hungertod geschützt. Durch diese Bestimmung von der staatlichen Unterstützung der Armen war aber nur eine Klasse geschützt: die ärmste. Eine Fürsorge mußte auch für Hunderttausende geschaffen werden, die eine Unterstützung entschieden ablehnten, anderseits aber durch äußere Umstände in ihrem Erwerb behindert wurden. Da die Erlaßjahre und die Jubeljahre regelmäßig wiederkehrten, sind in der Bibel für die gesetzlichen Brachjahre weitgehende Maßnahmen vorgesehen. Hierbei ist die talmudische Auffassung dieser Gesetze besonders zu berücksichtigen. Der Talmud enthalt uralte Ueberlieferungen zum Pentateuch, kennt auch die praktische Ausübung der biblischen Verordnungen, wie sie in Palästina verbreitet war. Das umfassende Erlaßjahrgesetz la\\: tet: „Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten und die Trauben deiner ungepflegten Weinstöcke sollst du nicht lesen; ein Feierjahr sei für das Land. Und es sei die Feier des Landes für euch zum Essen, für Dich und deinen Knecht und deine Magd, deinen Mietling und den Beisaß, die bei dir wohnen" (Lev. 25,5 f.). Aehnlich lautet das Gesetz für das Jubeljahr: „Jubel soll euch das fünfzigste Jahr sein: ihr sollt nicht säen und nicht ernten den Nachwuchs und nicht lesen die ungepflegten Weinstöcke. Denn ein Jubel ist es, heilig