Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 21 (1915)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1915)
- Article
- Deutschland und die Ostjudenfrage
- Date
- 1915-10-01
- Page
- 209 (sequence 15)
- Language
- German
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ßS^ukWand -und die VstjuDensräg< 209 das den lebhaften Beifall aller seiner Gesinnungsgenossen Hervorrufen mußte. Die heute schon noch vorhandene östliche Einwanderung würde nicht nur mit einem fast aufhören, sondern darüber hinaus würden die vielen, bit in Deutschland noch nicht festen Fuß gefaßt haben und als Lohnarbeiter ihr Dasein fristen, freudig die erste Gelegenheit wieder ergreifen, um der Heimat zuzustreben. Der trotzdem noch eintretenden Mißstände aber, die sich auch beim besten Willen in unserem Vaterlande ergeben können, die Kennzeichen jeder Uebergangszeit sind, Herr zu werden, genügen die bestehenden allgemeinen Gesetze durchaus. Um wirklich unerwünschtenZuwachs, wenn man zur Erklärung dieses Begriffs nicht den Maßstab eines Aassenfanatikers, sondern den der wohlverstandenen Interessen unseres deutschen Vaterlandes anlegt, fernzuhalten, reichen die jetzigen gesetzlichen Handhabenvollkommen aus. Leute, die die Gesellschaft gefährden, Verbrecher,! Anarchisten, Landstreicher und Zuhälter, könnenheute ebenso an dem Grenzen zurüägesandt oder später ausgewiesen werden, wie'Bedürftige,' die aus Mangel an Vermögen wie Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen müssen, und Kranke, bei denen Ansteckungsgefahr oder sonstige Bedenken bestehen. Daß gegen den Zufluß solcher Elemente der Staat sich wehren muß, ist ganz selbstverständlich. Das vermag er aber schon heute, und er tut es auch. Wer das ganze Problem reiflich durchdacht hat, wer außerdem — das ist ganz gewiß unerläßlich — eine gewisse Kenntnis des Ostens und Verständnis für die Seele des Juden besitzt, kann zu keinem anderen Ergebnis kommen als zu dem dieser Ausführungen, das wir kurz zusammenfassen: Dem Ostjuden muß, falls er deutscher Untertan werden sollte, volle Freizügigkeit gewährt werden, und sollte er staatsrechtlich einem anderen Schicksal anheim f a l l e n, darf man ihm die Grenze n i ch t sperren. Er wird aber von den so gebotenen Gelegeheiten Gebrauch zu machen keinerlei, Veranlassung haben, wenn ihm aus seinem Heimatboden Licht und Luft tzegeben, wenn ihm Freiheit und Recht gewährt werden. Das ist die gerechteste, beste und auch, einfachste Lösung, und in diesem Falle ist das Einfache nicht einmal das Schwerste! Man kann Fritz nicht vorwerfen, daß er nur rein negativ einen Schutz gegen die Ostjuden verlangt. Auch positiv sucht er nach einem Ausweg aus dem Iudenleid, und als Rassentheoretiker schlägt er den Weg ein, den man allein erwartet. Mit der großmütigen Geste aller derer, die über ihnen nicht gehörige Güter verfügen, schenkt er den Ostjuden Palästina! Und dringend legt er es den deutschen Juden nahe, den Zionismus nach Mög-