Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1914)
- Article
- Was nun?
- Date
- 1914-06-01
- Page
- 243 (sequence 3)
- Language
- German
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Was nun? 243 „Die Rechtspflege wird in Preußen so ausgeübst daß unsere Richter zum Nachteile einer staatlich amviaimim Klasse von Bürgern die Gesetze absichtlich beugen; das tut mir zwar leid) aber ich habe es nicht verursachst gedenke freilich auch nichts dagegen zu tun." Ist das auszudenken? Würde das Parlament, die Presse, die Allgemeinheit sich auch dann mit wenigen protestierenden Worten begnügen? Würde der Reichskanzler, der den Schutz der Verfassung eidlich gelobt hast auch dann schweigen und untätig verharren, er, der kürzlich erst so pathetisch erklärt hat: „Recht muß doch Recht bleiben."?! So groß ist das Anrecht, so offensichtlich die Verletzung der Verfassung, daß nicht nur der Kriegsmmister als ehrlicher Mann sie bedingungslos eingestand, sondern daß auch im Reichstage keiner mehr wagte, tritt den alten Ausflüchten wie Frontverschlechterung, mangelnder Kriegstüchtigkeit und ähnlichem Mätzchen das Vorliegen der Gesetzwidrigkeit zu verschleiern. Die „Kreuzzeitung" freilich kommt wieder mit dem schon so oft widerlegten Bedenken, daß d-en jüdischen Offizieren gegen-, über die Disziplin der untergebenen Mannschaften verfugen und so gefährliche Zustände gezeitigt werden könnten. Glaubt jenes Blatt das wirklich noch immer, oder gilt ihm uns Juden gegenüber nicht die bis anders von ihm immer betonte deutsche Geradheit der Gedanken nnh Ehrlichkeit der Gesinnung? Ehe die Antisemitenbewegung einsetzte, hat es jüdische' Offiziere gegeben, nicht bloß im Kriege, sondern auch im Frieden; in Süddeutschland ist noch jetzt, eine Reihe solcher vorhanden — vom Auslände gar nicht zu reden. Nicht ein einziger Fall ist je bekannt geworden, in welchem ein Soldat es gewagt hätte, aus antisemitischen Regungen den jüdischen Vorgesetzten den Gehorsam oder auch nur die erforderliche Ehrerbietung zu versagen. Noch niemals hat irgendein Verteidiger jenes Verfassungsbruches es vermocht, die Frage zu beantworten, warum denn alle Bedenken sofort schwinden, sobald der Offiziersaspirant sich Laufen läßt, eine Handlung, die doch sicherlich mit ganz verschwindend seltenen Ausnahmen nicht besonders vertrauenerweckend ist. — Auch der Kriegsminister hat sich wohl gehütet, auf diesen Punkt einzugehen. Was kann auch ein ehrlicher Mann auf solche schlagende Widerlegung entgegnen? Das alles ist so unbestreitbar, so oft festgestellt, daß man sich fast scheust immer wieder dasselbe zu wiederholen. And doch bleibt alles beim alten! Gesetz und Verfassung werden, jahrzehntelang von. denen schutzlos preisgegebeu, die zu Hütern der Grundsaulen des Staates bestellt sind: leidet darunter nicht auch die Würde