Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1914)
- Article
- Was nun?
- Date
- 1914-06-01
- Page
- 242 (sequence 2)
- Language
- German
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242 Fm deutschen Reich dies und erklärte, es sei doch traurig, daß solche konfessionelle Unterschiede immer noch gemacht würden. Als ich ihm ziemlich resigniert antwortete, daran habe man 'sich in letzter Zeit allgemach gewöhnt, wurde der alte Herr sehr eifrig und sagte ganz energisch: „Daran dürfen Sie sich nicht gewöhnen, das Anrecht m ußman st etse m p si n d e n u n d b r k ä m p f e n 1" An dieses Wort denke ich, jetzt nach der jüngsten Debatte im Reichstage über die Richtbeförderung jüdischer Mitbürger zu Reserveoffizieren wieder einmal lebhaft. Da hat der preußische Kriegsminister rückhaltlos und vor der ganzen Welt ohne die früher beliebten Vertuschungsversuche mit klaren Worten zugegeben, daß in Preußen, dem größten Bundesstaate Deutschlands, seit Jahrzehnten ein Zustand besteht, der gegen die Verfassung verstößt und ebenso „gegen die Allerhöchsten Bestimmungen" des Kriegsherrn, indem den jüdischen Einjährigen, auch wenn sie dazu geeignet sind, die Beförderung zum Reserveoffizier ausnahmslos versagt wird. Er hat diesen Zustand selbst beklagt, hat zwar bestritten, daß er durch irgendwelche verfassungswidrige Maßnahmen veranlaßt und aufrecht erhalten werde, aber er hat mit keiner Silbe angedeutet, ob und was er zu tun gedenke, um ern so großes, dauerndes Anrecht aus der Welt zu schaffen'*). Ist es nun nicht unerhört, ja, man kann ohne Aebertreibung sagen, geradezu unfaßlich, daß das durch das Staatsgrundgeseb verbürgte Recht Tausender von Bürgern Jahr für Jahr mit Füßen getreten werden darf, ohne daß ein Sturm von Entrüstung durch alle rechtlich denkenden Menschen geht? Vielleicht beweist nichts so klar die Verwüstung, dir der Antisemitismus bereits im allgemeinen Rechtsempfinden des Volkes angerichtet hat, wie die Ruhe, mit der die Öffentlichkeit über diese ungeheuerliche Tatsache hinweggeht. Man hat sich eben an das Anrecht gewöhnt, und selbst die vielen Millionen christlicher Mitbürger, welche jene Rechtsverletzung mißbilligen, empfinden es kaum in seiner ganzen Schwere, und keiner von ihnen denkt daran, sich deshalb besonders aufzuregen. Man stelle sich doch nur vor, was das Zugeständnis des Ariegsministers heißt: ist es nicht die Bankerotterklärung der Staatsgewalt? Oder gilt jetzt nicht mehr das Recht als die Grundlage jedes Staatslebens? Welchen Eindruck würde es machen, wenn z. B. der Iustizminister — was glücklicherweise unmöglich ist — im Parlament verkünden müßte: *) Die hdannte nachträgliche Aenderung des amtlichen Stenogramms seitens des Kriegsministers und seine Erklärungen dazu geben mir keine Veranlassung, meine vorher verfaßten Ausführungen irgendwie zu mildern. Im. Gegenteil: der Versuch, wieder einmal den Schein zu retten, verstärkt nur das Gewicht meines Notschreies!