Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 3 (März 1914)
- Article
- Plan eines Jahrbuchs für das deutsche Judentum
- Date
- 1914-03-01
- Page
- 108 (sequence 7)
- Language
- German
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108 Im deutschen Reich. anderer Gesichtspunkt sollte hierüber hinweghelfen. Wir erkennen bei philosophischer Betrachtung der politischen Bestrebungen, Laß drei große Richtungen mit Naturnotwendigkeit zur Erscheinung gelangen müssen: Die Richtungen der Beharrenden, welche das Aeberlieferte als ein Gebäude ansehen, das schon durch die Wegnahme eines Steines gefährdet werden könnte, der Fortschreitenden, welche durch Kritik und selbständiges Erkenntnisstreben zur Forderung einer bewußten Umwandlung gelangen und deshalb das Äberlieferte mit dem Denken und Fühlen der Zeit auszugleichen trachten, und der Vermittelnden, welche dem Gedanken der organischen Entwicklung Raum geben, aber durch Festhalten an gewissen, überkommenen Satzungen der Anwendung dieses Gedankens von vornherein unverrückbare Grenzen setzen wollen. Auch die religiösen Bewegungen sind dem Gesetze dieser Dreiteilung unterworfen. „Streitfragen" sowie „innere und äußere Streitigkeiten" wollte auch Zunz berücksichtigt wissen?). Es ist nicht einzusehen, warum „der Augenblick ruhiger Aeberlegung"6 7) nicht durch gemeinsames Zusammenwirken der deutschen Iudenheit errungen werden soll, wenn es sich um die Festlegung der einmal vorhandenen Auffassungen als eines Tatsächlichen handelt. Die Jahrbuch-Arbeit würde allen, die den guten Willen haben, etwas für das Judentum zu leisten, den geeigneten Wirkungskreis eröffnen. Für jeden Hauptteil wäre außer den Berichterstattern, welche für die Teile II und III den Standpunkt einer bestimmten Richtung Mitteilen sollen, ein Abteilungsleiter zu bestellen, dem im Laufe des Jahres 'das gesamte einschlägige Material durch Mitteilungen von Vereinen und von Einzelnen zugängig gemacht werden soll, damit er Bücher, Zeitschriften und Zeitungen nur ergänzend zu verwerten braucht. Auf diesem Wege kann den Abteilungsleitern viel Zeit erspart werden. Insbesondere wird von den Schriftstellern verlangt werden dürfen, daß sie dem Leiter der literarischen Abteilung bei dem Erscheinen ihrer Schriften eine Darstellung der Ergebnisse mitteilen, ein Verfahren, das für das juristische Gebiet von dem Herausgeber des Jahrbuchs für das deutsche Recht in die Wege geleitet ist. So manches literarische Material, das bereits nach zusammenfassenden Grundsätzen hergestellt ist oder in Vorbereitung sich befindet, wird für die Arbeit eine wertvolle Unterstützung bedeuten, wie das Handbuch der politischen Gemeinde-Verwaltung und Wohlfahrtspflege (Statistisches Jahrbuch) mit seinem beachtenswerten Anhang, die Schriften der Gesellschaft zur Förde- 6) Zunz, Grundlinien a. a. O. S. 136 (unter K). 7) Vgl. Segall. Die beruflichen und sozialen Verhältnisse der Juden in Deutschland. Einleitung.