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Im deutschen Reich · 1914-03-01 · Heft 3 (März 1914) · p. 99

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 3 (März 1914)
Article
Das Haus Oppenheim in Köln in seinem Kampfe für die jüdische Gleichberechtigung
Date
1914-03-01
Page
99 (sequence 3)
Language
German
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Oppenheim im Kampfe für die jüdische Gleichberechtigung. 99 durch das, was man als bloße Ausschließung von Staatsämtern bezeichnet, von jeder auf wissenschaftlicher Bildung beruhenden Tätigkeit vollkommen ferngehalten, mit alleiniger Ausnahme der Arzneikunde — „ein Gebiet, welches ihnen nun einmal die schlimmsten Zeiten selbst nicht haben verschließ,en können, auf welchem ihnen in den Jahrhunderten des finstersten Mißtrauens das höchste Vertrauen nicht versagt wurde." Was speziell den Lehrberuf betrifft, so hatte ihnen § 8 des Edikts vom 11. März 1812 die Aussicht auf Zulassung zu „akademischen Lehr- und Schulämtern, zu denen sie sich geschickt machen", ausdrücklich eröffnet, aber eine Verfügung vom Jahre 1823 hatte die darauf gesetzten Hoffnungen vollkommen enttäuscht, auch für die zahlreichen Unterrichtsfächer, „bei welchen ein innerer Zusammenhang mit den Glaubenslehren unmöglich angenommen werden kann". — Hinsichtlich der Wählbarkeit der Juden zu Gemeindeämtern ist das Edikt von 1812 im ganzen wohl unangetastet geblieben; um so schmerzlicher aber wird empfunden, daß zu der erst nach 1812 in den Ländern des preußischen Rechts begründeten Institution der Schiedsmänner Juden nicht zuge- Lassen werden, und die durch freie Entschließung der Bürger auf Juden gefallenen Schiedsmännerwahlen durch das Ministerium kassiert worden sind. Von ganz besonderem Interesse sind die in diesem Zusammenhang gebrachten Hinweise der Oppenheimschen Denkschrift auf Die Taufe. Es liegt in den Zeitverhältnissen wie im ganzen Eharakter der Denkschrift, daß, über diesen Punkt mit einer gewissen Reserve und natürlich auch in dem gewählt-höflichen Tone gesprochen wurde, den schon der hohe Adressat bedingte. Aber dennoch ist die Sprache deutlich genug, wenn des Königs Weisheit und Gerechtigkeitsliebe angerufen wird, „damit nicht länger viele der besten unter seinem jüdischen Untertanen sich bei zahllosen Anlässen in die traurige Alternative versetzt sehen, entweder auf jede, den ihnen von Gott verliehenen Kräften angemessene Wirksamkeit zu verzichten, oder sie durch ein Bekenntniszu erk au fen, das, we n n es s i ch ung lückli cher w eis e a nein der Religion völlig fr emdesInteresse knüpft, immer ein verdächtiges, und, wenn es selbst zufällig von aufrichtiger UebErzeugung begleitet wäre, doch immer ein dem E h r g e f ü h l und mehr noch dem religiösen Gefühl e m p f i n d l i ch e s i st. Möge in Zukunft das Gebiet des Glaubens das der reinen, ungetrübten und unverfälschten Wahrheit sein!" In gleicher Weise ist bei den Lehr- und Schulämtern darauf Hingewiesen, daß einer ganzen Anzahl befähigter Juden, die im Vertrauen auf Edikt vom Jahre 1812 sich zu einem Lehr»

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