Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1914)
- Article
- Antisemitismus im Fürstentum Reuß i. L.
- Date
- 1914-02-01
- Page
- 72 (sequence 3)
- Language
- German
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72 Im deutschen Reich. ist, sie in den entscheidenden Punkten auf einer Entstellung des Sachverhalts beruht. And nur auf diese soll sich die folgende Darstellung beschranken. Was zunächst unsern Verein betrifft, so hat er weder von Berlin aus, noch durch seine Ortsgruppe Duisburg in irgendeiner Verbindung mit den Vorgängen bei jener Wahl — es handelt sich um die Repräsentantenwahl von 1912 — gestanden. Weder in einer Versammlung noch in einer Vorstandssitzung sind jene Vorgänge auch nur zur Debatte gestellt worden. Ansere dortigen Mitglieder gehören sowohl der einen als auch der anderen der beiden Parteien an, die si ch-damals im Wahlkampf gegenübergestanden haben, und der Vorsitzende der Ortsgruppe ist der Rabbiner, der vollkommen abseits von der Wahlbewegung gestanden hat. . Was aber die Sache selbst betrifft, so ist eine Denunziation gegen ausländische Juden in Duisburg beim Staatsanwalt — wie in manchen > Berichten behauptet wurde — niemals eingereicht worden. Wahr ist nur: Gegen die Gültigkeit der Wahlen, die durch intensive Heranziehung der in Duisburg wohnenden Galizier zu einer Niederlage der liberalen Partei führten, war bei der zuständigen Stelle — dem Regierungspräsidenten in Düsseldorf — ein Protest eingereicht worden, der sich auf folgenden Sachverhalt stützte: Einer der Galizier hatte mitgeteilt, daß ihm wie vielen anderen Galiziern eine gewisse Summe für die Abgabe der Stimme gegen die Liberalen angeboten worden sei. Er erklärte sich auch bereit, diese Behauptung zu beschwören und hat sie späterhin auch vor Gericht beschworen, wenn auch freilich der Richter sich seiner Darstellung nicht angeschlossen hat. Auf diese Bekundung hin wurde also die Wahl angefochten, allerdings ohne Erfolg, weil die Regierung den Tatbestand nicht als erwiesen ansah. Immerhin kann man den Unterzeichnern des WahLprotestes, über 40 der angesehensten Gemeindemitglieder, nicht bestreiten, daß sie in gutem Glauben handelten, als sie von dieser — ihrer Meinung nach in großem Amfange vorgekommenen — Wahlbestechung der Regierung zum Grunde der Aufhebung der Wahl Mitteilung machten. In der diesem Wahlprotest beigegebenen Begründung wird nun die Behauptung aufgestellt, daß die Galizier ein selbständiges Interesse an dem Ausfall der Gemeindewahlen nicht hätten, was sich auch darin bekunde, daß sie sich schon vorher, ihrer abweichenden religiösen Meinung wegen, eigene Einrichtungen für den Gottesdienst geschaffen haben. And von diesem Gottesdienste nun heißt es, er sei eingerichtet nach dem Ritus „einer von dem rechtgläubigen Judentum als ketzerisch angesehenen Sekte (der Ehassidäer)". Dieses ist die einzige Erwähnung des Wortes Chassidäer in der Eingabe. Bemerkt sei, daß auch sonst eine Beschimpfung der Galizier, von der ein zionistischer Bericht zu erzählen weiß, in der Eingabe nicht enthalten ist. Mit dieser Charakterisierung der Chassidäer wollte offenbar der Verfasser, wie der Zusammenhang außer Zweifel läßt, darauf Hinweisen, daß die Galizier mit keiner der beiden im Wahlkampf auftretenden Parteien, die liberal und orthodox genannt wurden, übereinstimmten. Es ist natürlich hier nicht die Stelle, die Behauptung der Ehassidäer auf ihre wissenschaftliche Richtigkeit zu prüfen, indessen