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Im deutschen Reich · 1914-02-01 · Heft 2 (Februar 1914) · p. 73

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 2 (Februar 1914)
Article
Antisemitismus im Fürstentum Reuß i. L.
Date
1914-02-01
Page
73 (sequence 4)
Language
German
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V er einsnachricht en. 73 muß der Verfasser von jedem gehässigen Hintergedanken freigesprochen werden, daß er sich dabei völlig an die Darstellung der Chassidaer hält, die das bekannte Geschichtswerk von (Kratz (Band XI) zum Teil mit denselben, zum Teil mit schärferen Worten gibt. (Vgl. Grätz. S. 94, 98, 101, 105, 111 und 114.) Daß insbesondere mit der Bezeichnung „Sekte", die ganz harmlos auch in die Lehrbücher der jüdischen Geschichte, auch in orthodoxe übergegangen ist, der Zusammenhang der Chassidäer mit jenen wahnwitzigen Beschuldigungen russischer und deutscher Antisemiten irgendwie angedeutet oder ermöglicht wird, ist einfach erdichtet. Der Verfasser hat eine solche Mißdeutung seiner Worte nicht vorausgesehen, zumal da die betreffende Eingabe im Jahre 1912, also ein volles Jahr vor der Verhandlung des Beilisprozesses in Kiew abgefaßt und eingereicht worden ist. And so kann auch mit voller Sicherheit behauptet werden, daß dieser Gedanke auch bei der Negierung nicht im entferntesten aufgestiegen ist. Es muß zugebenwerden, daß der auf die Ehassidim bezügliche Satz der Eingabe mit Rücksicht auf die mögliche miß der stündliche Deutung als durchaus unglücklich zu bezeichnen i st. Es ist anderseits klar ersichtlich, daß nur in bewußter Absicht zum Zwecke einer häßlichen Agitation den Duisburger Juden irgend etwas nachgejagt werden kann, was sie mit dem wahnwitzigen russischen Antisemitismus in Verbindung bringt. Wer aber trägt die Schuld an dieser gehässigen, wahrheitswidrigen Darstellung in der antisemitischen Presse? Nicht der antisemitische Redner, sondern vielmehr — und das ist das Beschämende in der Sache — ein jüdischer Schrift st eller. In der Jüdischen Rundschau vom 21. November 1913 hat es nämlich Herr Dr. Witkowski für gut befunden, diesen unglaublichen Zusammenhang herzustellen, obwohl doch kaum bezweifelt werden darf, daß er die betreffende Eingabe, wenn er sich damit befaßt, sie zu kritisieren, wenigstens gelesen und das Datum ihrer Absendung genau gekannt haben muß. Dieser Herr also, bzw. die zionistische Partei, in deren offiziellem Organ der' betreffende Artikel erschienen ist, trägt vor der Oeffentlichkeit die Verantwortung dafür, daß den Antisemiten von jüdischer Seite ein solches Material für ihre verleumderische Tätigkeit geboten wurde. Für den Centralverein aber fiel bei dieser Sachlage jeder Grund zu etwaiger Stellungnahme fort und sie hätte nur dazu beigetragen, die Gegensätze zu verschärfen. * — Die am 17. Dezember v. I. stattgehabte Feier des 60. Geburtstages eines der verdientesten Mitglieder des Zentralvorstandes hat uns veranlaßt, unsere freudige Teilnahme an diesem Feste durch Aebersendung einer Blumenspende und des nachstehenden Schreibens an Herrn Rabbiner vr. Cosman Werner in München zu bekunden: Ww. Ehrwürden bitten wir aus Anlaß der Feier Ihres 60. Geburtstages unsere herzlichsten und innigsten Glückwünsche entgegennehmen zu wollen.

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