Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1914)
- Article
- Der Centralverein in Elsaß-Lothringen
- Date
- 1914-02-01
- Page
- 59 (sequence 3)
- Language
- German
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Der Centralverein in Elsaß^-Lothringen. 59 Reihe rein jüdischer Volksschulen, deren Anzahl leider infolge der steten Abwanderung der Juden nach den größeren Kreisorten und Städten fortgesetzt zurückgehen muß. Die erst vor wenigen Jahren neu gegebene politische Verfassung des Reichslandes gibt uns einen Vertreter in der Ersten Kammer des Landtags für Elsaß-Lothringen, der in gemeinsamer Sitzung der drei Konsistorien aus ihrer Mitte in geheimer Wahl gewählt wird /der augenblickliche Vertreter ist Herr Oberrabbiner Ary in Straßhurg). An den oberen Schulen unterrichten akademisch gebildete Lehrer vom wissenschaftlichen Hilfslehrer bis hinauf zum Professor; in der"Iustiz sind eine Anzahl jüdischer Richter beschäftigt, das Oberlandesgericht in Colmar hat einen Senatsprasidenten jüdischen Glaubens. An Justiz-, Kommerzien- und Sanitätsräten jüdischen Glaubens haben wir keinen Mangel, doch an der Straßburger Kaiser-Wilhelm-Auiversität herrschen bezüglich der ordentlichen Professuren dieselben Zustände wie im übrigen Deutschland. Daß in! den Ministerien und den sonstigen höheren Verwaltungen ungetanste Juden keinen Einlaß finden, wie auch in die Offizierkorps der sehr zahlreichen elsaß-lothringischen Garnisonen, ist leider bei uns auch in den maßgebenden christlichen Kreisen so felbstverständlich. wie man demgegenüber die subalternen Stellungen wie Gerichtsschreiber, Geometer, Gerichtsvollzieher usw. den Juden in Elsaß-Lothringen nicht verschließt. Trotz dieser, zum Teil sehr sichtbar besseren Lage der jüdischen Staatsbürger in Elsaß-Lothringen und auch ganz abgesehen von den soeben angeführten offensichtlichen Zurücksetzungen unserer Glaubensgenossen, hat die bisherige Tätigkeit gerade der Ortsgruppe Straßburg des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens den Beweis erbracht sich möchte fast sagen: im zwanzigsten Jahrhundert leider), daß ihre Existenz und die Existenz weiterer Ortsgruppen mit möglichst ansehnlicher Mitgliederzahl vonnöten ist. Wenn gesagt wird, daß unsere jüdischen Behörden dazu da sind, um Aebergriffe und Mißgriffe einzelner in ihre Schranken zurückzuweisen, und bei den maßgebenden Instanzen vorstellig zu werden, damit bei eintretenden Fällen Remedur geschaffen und Wiederholungen verhütet werden, so wäre darauf hinzuweisen, daß, die jüdischen Kultusbehörden in allererster Linie für die Verwaltung und Leitung des Kultus da sind, mit Ausnahme der religiösen Fragen, soweit sie mit der Verwaltung nichts zu tun haben. Eine über ganz Deutschland ausgedehnte Organisation von der Macht des Centralvereins hat eine ganz andere Stoßkraft als eine an den Instanzenweg gebundene Behörde. Das Zutrauen in die abfolute Anabhängigkeit' einer freien Organisation ist bedeutend größer bei der Bevölkerung als zu den durch Rücksichten und Vorschriften gehemmten Behörden. Die Re-