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Im deutschen Reich · 1914-01-01 · Heft 1 (Januar 1914) · p. 20

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 1 (Januar 1914)
Article
Der Kampf gegen Talmud und Schulchan Aruch
Date
1914-01-01
Page
20 (sequence 6)
Language
German
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20 Im deutschen Reich. Landesverrat und wird kriegsrechtlich zum Tode verurteilt. Die Fälscher falschen zwiefach. Aus „Akum" machen sie „Christen" und „im Kriege" lassen sie fort. Ferner behaupten die fälschenden Judenfeinde: „Die Uebersetzer des Talmuds sind von den Juden zum Teil getötet, zum Teil mit Geld entlohnt worden, um die Uebersetzung zu vereiteln." Das Gegenteil ist der Fall. Die jüdischen Vereine, welche die jüdische Wissenschaft Pflegen, tun alles, um die Kenntnis des Talmuds so weit wie möglich der Gesamtheit näher zu bringen, und wir werden uns freuen, wenn es gelingen sollte, dieses Riesenwerk richtig zu übersetzen und diese Uebersetzung der Wissenschaft zugänglich zu machen. Die Angriffe gegen den Talmud sind zumeist von Haß oder Unwissenheit diktiert. „Geh und lerne", so rufen wir mit dem Talmud allen zu, die den Talmud beurteilen wollen. U n d d e r S ch u l ch a n A r u ch! Es wird oft in judenfeindlichen Schriften behauptet, der Schulchan Aruch enthalte menschenunwürdige Lehren, er sei ein Gesetzbuch, und nicht nur wie der Talmud eine Gesetzesguelle. Der Verfasser des Schulchan Aruch lebte im 16. Jahrhundert und wollte das zusammenstellen, was er nach seiner Ansicht als Vorschrift betrachtete. Ist es wahr, daß dieser Religionskodex den Gesetzen der Humanität und Gerechtigkeit widerspreche? Ist es wahr, was unsere Feinde in Wort und Schrift behaupten? Dieselbe Ethik, die in Bibel und Talmud lebt, durchweht auch den Schulchan Aruch; dieser darf ja mit den Quellen unserer Religion nicht in Widerspruch stehen. Er ist ein Religionskodex, verfaßt von Josef Caro, der vor der Herstellung dieses Werkes viele andere Religionskodizes kommentierte. Josef Caro ist eine verehrungswürdige, bedeutende Persönlichkeit, aber er war kein Gesetzgeber und wollte feiner sein. Er hat niemals verlangt, daß man ihn für unfehlbar erklären solle, und niemals ist er als unfehlbar erklärt worden. Sobald seine Bestimmungen mit der Halacha nicht übereinstimmen, hat natürlich letztere zu entscheiden. Das überlieferte Gesetz ist allein maßgebend, nicht die Ansicht eines einzelnen. Wir bedienen uns aber nicht dieser Entschuldigung, um unsere Gegner zu widerlegen: der Schulchan Aruch bedarf dieser Abwehr nicht, denn in den allermeisten Fällen hat er Recht. Der Schulchan Aruch wurde immer und immer ergänzt, bis in die neueste Zeit werden religionsgesetzliche Entscheidungen von berufener Seite gefällt, die in weiterem Sinne auch zum Schulchan Aruch gehören. Oft widerstreitet die eine Entscheidung in den Responsen der andern, und dem Kundigen ist es überlassen, auf Grund der Halacha ein eigenes Urteil sich zu bilden. Ein Gesetzbuch also in dem Sinne, wie das Wort gewöhnlich aufgefaßt wird, ist der Schulchan Aruch nicht. Für uns gilt er im allgemeinen als ein Rach-

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