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Im deutschen Reich · 1914-01-01 · Heft 1 (Januar 1914) · p. 11

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
20 (1914)
Issue
Heft 1 (Januar 1914)
Article
[Ohne Titel]
Date
1914-01-01
Page
11 (sequence 6)
Language
German
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Rmschau. 11 Behauptungen aufrecht, lieg sich aber schließlich von der NnhalLbarkeit seiner Beschuldigung überzeugen und bat die beleidigte Behörde um Verzeihung. Da das Gericht annahm, daß er wirklich von dem Wahn befangen sei, daß es einen Ritualmord gäbe, glaubte es, von einer Freiheitsstrafe ab sehen zu können, so daß Pawlicki mit der glimpflichen Geldstrafe von 300 Mark davon kam. Der tapfere Antisemit, der vorher den Mut gehabt hatte, die Regierung herabzusetzen, dem Staatsanwalt Feigheit vorzuwerfen und ihn zum Zweikampf herauszufordern, hatte durch die an Gerichtsstelle kläglich kundgegebene Reue das Mitleid des Richters erweckt. Die „Freisinnige Zeitung" verweist in einer „Die mutigen Antisemiten" überschriebenen Notiz darauf hin, daß die meisten antisemitischen Artikel der „Deutschsozialen Blätter" von den Verfassern mit altdeutschklingenden Decknamen unterzeichnet sind, und daß die Redaktion in der Nummer vom 26. November auf bezügliche Anfragen nachstehendes erwidert habe: „Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß wir auf keinen Fall den Namen eines Mitarbeiters nennen, auch nicht treuen Gesinnungsgenossen. Wir wissen warum. Ehe diejüdi scheu Denunzianten der eine an der Arbeit waren, und ehe durch unser erbärmliches Buchstabenrecht die Begriffe verwirrt wurden, konnte ein jeder ein freies Wort wagen. Heute kann es fast niemand mehr, ohne daß irgendein Jude zum Kadi rennt. Deshalb halten wir es für angebracht, zu schweigen." Die Verleumder des Judentums schweigen aber keineswegs, sondern sehen ihr erbärmliches Handwerk fort, und wenn sie wegen haltloser Beleidigungen nach Gesetz und Recht zur Rechenschaft gezogen werden, dann kneifen sie oder schimpfen selbst nach Zubilligung von Milderungsgründen über das „erbärmliche Buchstabenrecht", das ihnen nicht gestattet, schuldlose Menschen durch unerhörte Beleidigungen ganz straflos zu kränken. Was auch in Deutschland sich Peinliches ereignet, sei es in den Ostmarken oder in den Westmarken, das versuchen sie den Juden in die Schuhe zu schieben, selbst auf die Gefahr hin, sich selbst im höchsten Grade lächerlich zu machen. Daß bei den bedauerliche; Vorgängen in Zubern unter den 26 Verhafteten neben angesehenen Gerichtspersonen auch drei Männer mit jüdischen Namen: Levy, Meier und Aron sich befunden haben,*) gewährte der „Staatsbürger-Zeitung" das billige Vergnügen folgender humoristisch sein sollender Leistung: *) Der Schreinermeister Levy ist, wie der Bürgermeister von Zabern berichtet hat, — Chri st: sein Name komme bei elsässischen Christen nicht selten vor.

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