Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1914-01-01
- Page
- 10 (sequence 5)
- Language
- German
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10 Iw deutschen Reich. (der Ritualmordanklage) hat die Staatsanwaltschaft ihm nicht mehr zn nehmen vermocht. Trotzdem hat der Vorgang in Volna das mustergültige Vorbild für die auch im deutschen Reiche Lurch die Antisemiten in Szene gesetzten Ritualmordmärchen geliefert und ihr Bestreben gefördert Lustmords bei denen in Wirklichkeit kein Jude ernstlich belastet erschien, zu Ritualmorden zu stempeln und Indenverhetzungen anznbahnen. Auch hierbei zeigt sich, daß für die deutschen Juden Anlaß genug vorhanden ist, den Vorgängen in den Rachbarländern die größte Aufmerksamkeit zu widmen, denn solche Hetzereien werden nicht dort ins Werk gesetzt, wo eine hochstehende Kultur gegen Ammenmärchen und mittelalterlichen Gespensterspuk die Menschen schützt, sondern in Grenzländern, in denen die gemischten Rationalitäten und die Konfessionen untereinander ohnehin fast immer im Kampfe liegen, die wirtschaftliche Lage und die Schulbildung außerdem viel zu wünschen übrig lassen. In Westpre u ß e n hat der Ritualmordwahn wiederholt zu sehr traurigen Vorkommnissen geführt und die Gemüter so verwirrt, daß die wahren Urheber der Mordtaten mühelos der strafenden Gerechtigkeit entrinnen konnten. Erst neuerdings hat sich wieder bei den Vorgängen in Lobsens und Wronke und ganz zuletzt bei einem in Posen schwebenden, den Ritualmord streifenden, Prozeß ergeben, daß in den Ostmarken der nicht ohne Grund als ^Sozialismus der dummen Kerle" bezeichnete Antisemitismus beständig bestrebt ist, der leichtgläubigen Bevölkerung das Gift der Ritualmordlüge einzuimpfen. In allen diesen Fällen ist es zwar gelungen, unheilvolle Wirkungen dieser Brunnenvergiftungen zu verhüten und die Verbreiter der Lüge zur Rechenschaft zu ziehen; aber eine vollkommene Heilung der Betörten scheint noch nicht herbeigeführt zu sein. So glaubte der Zimmermeister Leon Pawlicki in Posen Grund zu der Annahme zu haben, daß die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen in der Sache der im Sommer des Jahres 1912 erfolgten Ermordung des Aaufmannskehrlings Musiah bei der kein Jude als Urheber in Frage kommt, ungenau geführt worden sei, und daß es sich um einen Ritualmord handle. Bei der von der Staatsanwaltschaft sofort vorgenommenen Untersuchung des eingeforderten Beweismaterials ergab sich aber, daß dieses völlig haltlos sei. Unzufrieden mit der Einstellung der Untersuchung, richtete er wiederholt neue Eingaben an die Staatsanwaltschaft, in denen er nicht nur die Regierung beschuldigte, von dem jüdischen Gelbe abhängig zu sein, sondern auch der Staatsanwaltschaft verwarf, das Geheimnis des Ritualmords absichtlich aus Feigheit zu verbergen. Wegen Beleidigung verklagt, hielt Pawlick'i vor der Strafkammer in Posen in der im Rovember stattgehabten Verhandlung zunächst seine