Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 20 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1914-01-01
- Page
- 9 (sequence 4)
- Language
- German
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Amschau. 9 scheu Lehrern gegenüber, sondern auch bei anderen Gelegenheiten völlig in antisemitischem Fahrwasser; jede jüdische Beitragsleistung müßte ihm deshalb entzogen werden. Bei der letzten Versammlung des allgemeinen deutschen Schulvereins in Frankfurt a. M. hat sich Herr Iustizrat Dt. Blau darüber geäußert. „Das Deutschtum", das die Anhänger Schönerers, Iros, Wolffs und andere mehr in Oesterreich als sogenannte „Alldeutsche" vertreten, ist direkt judenfeindlich und fördert, was noch schlimmer ist, durch die echt antisemitische Zersplitterungssucht, wenn auch wider Willen, die Erfolge der Tschechen und der Polen. Es ist unvergessen, wie der inzwischen verstorbene, dentfchösterreichische Antisemit Er n e st Schneider, den Lueger als ein nützliches Werkzeug ansah, unmittelbar nach der Ermordung der Agnes Hruza in Polna erschien und den tschechischen Antisemiten bei der Inszenierung der dortigen Ritualmord-Tragödie behilflich war, und was die Wiener AnLisemitenpresse durch Schneider und Vergant dabei leistete. Als sich in den letzten Jahren die allgemeine Stimmung der Entrüstung über den russischen Ritualmord-Prozeß erhob, verwies nicht ohne Grund der russische Staatsanwalt Wipper auf den österreichischen Krozetz Leopold Hilsner, der bekanntlich einen schlimmeren Ausgang als der russische Beilis-Prozeß gehabt hat. Leopold Hilsner, der zum Tode verurteilt, dann zu lebenslänglichem Kerker begnadigt wurde, schmachtet seit einer ganzen Reihe von Jahren im Kerker. Die nachgesuchte Wiederaufnahme des Prozesses ist abgelehnt worden, formell, weil die Verurteilung, die auf Grund eines Ritualmordes gar nicht aufrecht zu erhalten war, auf die angebliche Beteiligung an einem Lustmord erfolgte, für den kein anderer Beweis vorlag, als die ganz unglaubliche Aussage eines Augenzeugen, der Hilsner auf eine Entfernung erkannt haben wollte, in der selbst der Scharfsichtigste nichts erkennen kann. Der Präsident der israelitischen Knltusgemeinde, Dr. Alfred Stern, erklärte am 2. Dezember 1913 in der „Wiener R. Fr. Presse": „Wohl hat im Falle Hilsner der Oberste Gerichtshof mit Erkenntnis vom 26. April 1900 über vorgängiges Einholen eines Fakultätsgutachtens den Mord, begangen an Agnes Hruza, betreffs der Motive in die sexuelle Sphäre verlegt. Aber es gilt hier das, was Professor v. Liszt in seiner Vorrede zu dem Buche Rußbaums „Der Polnaer Ritualmordprozeß" so treffend sagt: „Indem man das Motiv des Ritualmordes preisgab, beraubte sich die Anklage der Möglichkeit, die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat psychologisch zu erklären. Für die Annahme eines Lustmordes, auf die sich die neue Anklage in Pisek stützte, fehlte es an jeder ausreichenden Grundlage." Das dem Strafprozesse gegen Hilsner von allem Anfang gegebene Gepräge