Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1913)
- Article
- Ortsgruppen - "Ortsverbände"
- Date
- 1913-12-01
- Page
- 569 (sequence 4)
- Language
- German
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V er einsncchrichten- 569 heraus auch diese Tatsache zu verhindern suchen müssen. Ls hat eben nicht nur das Judentum, sondern auch ein Jude auf der Anklagebank gesessen. 4. Wenn Herr Iustizrat Dr. Horwitz den obigen Gedanken Ausdruck gegeben hat, so befindet er sich in Uebereinstimmung mit genauen Kennern der russischen Verhältnisse, welche für die russischen Juden die größten finanziellen und ideellen Opfer gebracht und vom Beginn des Prozesses an ihre gewichtige Stimme auf das nachdrücklichste gegen die Abhaltung von Protestdersammlungen bis zur Beendigung des Verfahrens erhoben haben. Der Vorstand des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, gez. Fuchs. * — Die Kunst der Verdrehung, lautete die kleberschrist eines Artikels, in dem das in Köln erscheinende „Israelitische! Gemeindeblatt" vom 12. September d. I. die Art brandmarkte, in der die „Deutsche Tageszeitung" sich erdreistete, über den Teil unserer Tätigkeit zu urteilen, der die berechtigte und nützliche Abwehr wirtschaftlicher Schädigungen der deutschen Anden betrifft. -Mir haben den erwähnten Artikel des Kölner Gemeindeblattes in unserem Oktoberheft wortgetreu wiedergegeben und nur die Bemerkung hinzugefügt: „Wird die „Deusche Tageszeitung" und die „Kreuzzeitung", welche den Artikel der „Tageszeitung" nachgedruckt hat, soviel Anstandsgefühl haben, ihre völlig verdrehte Darstellung zu berichtigen? — Nun, das Anstandsgefühl des Organs des Bundes, hat eben dazu hingereicht, die von ihm verschuldete „Antisemitische Verdrehung" nicht nur zu wiederholen, sondern auch in einer „Wieder einiges aus der VohkvttlisLe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüd ischenGlaubens" übe: schrieben en Notiz in einer Art zu überbieten, die gebührend zu kennzeichnen uns -jeder parlamentarische Ausdruck fehlt. Wir unterbreiten dem! Urteil der anständigen Menschen die Vergleichung der Zeilen, die wir in unserem Novemberheft S. 506 über den Badeort Baltrum veröffentlicht haben, und die Zeilen, welche darüber in der Notiz der „Deutschen Tageszeitung" am 3. November in der unverkennbaren Absicht veröffentlicht wurden, ihren Lesern vorzuspiegeln, „daß das Vorkommnis durch ungebührend e s Benehmen jüdischer j u n g c v Leute anderen Gästen gegenüber h e r v o r g e r u f e n worden s e i", während es in dem Schreiben des Herrn Badekommissars Evers aus- Drücklich heißt: „Soweit ich in Erfahrung gebracht, ist dieses B o r ko mm n is h e rv o r g er u f e n durch ein Ungebühren- V e s B e n e h m e n a n d e r e r G ä st e gegenüber i>en h e i b en in Ihre nt Schreiben er wähnte n ju n g e n Leuten."