Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1913)
- Article
- Der Beilitz-Prozeß
- Date
- 1913-12-01
- Page
- 540 (sequence 12)
- Language
- German
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540 Im deutschen Reich. Gulachlen. (23. Oktober) am Schlüsse einer Sitzung im Protokoll vermerken, daß heute wiederum von Beiliß kein Wort gesprochen worden sei. Die Stützen der Anklage brachen bald zusammen. So hatte der Vater des Lugen Tscheberjak, jedoch lange nach dem Tode seines Sohnes, bekundet, unmittelbar nach dem Morde sei sein Kind in voller Aufregung zu ihm gekommen und habe ihm das grauenhafte Erlebnis erzählt. Vor Gericht wurde ihm aus den Dienstbüchern nachgewiesen, daß er an jenem Tage ununterbrochen auf dem Postamt Dienst gehabt hatte (16. Oktober). Amgekehrt räumten verschiedene Feststellungen jeden Verdacht gegen Beiliß weg. Monate vor dem Mord war die Saizewsche Fabrik mit einem hohen Zaun umgeben worden, so daß zur Zeit des Mordes Kinder dort gar nicht mehr eindringen und spielen konnten^). Am Tage des Mordes war olyaz Unterbrechung gearbeitet worden, so daß der Kinderraub sofort bemerkt worden wäre. Beiliß selber war ständig beschäftigt, 24 von ihm Unterzeichnete Gutscheine von diesem Tage über ausgeführte Ziegelfuhren gaben ein lückenloses Alibi. Die Tscheberjak war bis zuletzt rastlos für sich tätig gewesen. Ein Knabe, der angeblich bei dem Kinderraub' zugegen war, aber von der Sache nichts wußte, sagte aus, siehabeihnvor dem Beginn des Prozesses im Zeugenzimmer des Gerich tsg ebäudes überreden wollen, gegen B eiliß auszusagen^). Auch sonst ging die Prozeßführung darauf aus, die Sache zu verwirren. Staatsanwalt Wipper erhielt (am 8. Oktober) vom Vorsitzenden einen Verweis, weil er den Zeugen Suggestivfragen stellte, er wurde ermahnt, sich nicht mit Rebendingen aufzuhalten. And trotz alledem lag keinerlei Material gegen Beiliß vor, als am 18. Tage, am 23. Oktober,'die Beweisaufnahme geschlossen wurde. Aber darauf kam es auch eigentlich nicht an. Man wollte ja Wichtigeres, man wollte feststellen, daß die Juden Menschenfresser von Religions wegen feien. Deshalb spielten in Kiew neben den Zeugenaussagen die Gutachten über die Frage des „Ritualmordes" eine außerordentliche Rolle. . Die ganze zweite Hälfte war, abgesehen von den Plädoyers, ausgefüllt mit zahlreichen Aeußerungen von wirklichen oder sogenannten S a ch verständige n. Mediziner, Psychiater und Theologen waren vorgeladen und sollten Fragen zu Dutzenden beantworten. Aber in allen den vielen Fragen steckte, vielfach verhüllt, immer nur die eine, große: „gibt es einen ,Ritualmord'?" Die Mediziner sollten sich äußern über den Befund der Leiche, über den. mutmaßlichen Zweck, des Ver- 30) Schuhmacher Rakonetschnej 11. X. Knabe S a r u z k i 17. X.