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Im deutschen Reich · 1913-12-01 · Heft 12 (Dezember 1913) · p. 539

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 12 (Dezember 1913)
Article
Der Beilitz-Prozeß
Date
1913-12-01
Page
539 (sequence 11)
Language
German
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Der Beiliß-Prozeß. 539 Die Zeugin Ludmilla Tscheberjak ist jetzt 11Vb Jahre alt, war also zur Zeit der Tat erst 9 Jahre, alt. Die Aussagen sind ferner durch ihre Herkunft dringend verdächtig. Denn die Zeugen geben als ihre Quellen entweder^^u^ Eugen Tscheberjak an2?) oder feine Schwester Walja28), und Eugen und Walja sind seit mehr als zwei Jahren tot! Aber weiter! Eugen und seine Geschwister sind die Kinder der Tscheberjak. Ihre Mutter wird mit großer Bestimmtheit als Mörderin oder als Teilnehmerin am Mord bezeichnet. Sie mußte mit allen Kräften den Verdacht vor: sich aus Beiliß hinlenken. Darum find die angeblichen Aussagen des Eugen und seiner Schwester wahrscheinlich überhaupt nicht gemacht, sondern den toten Kindern nachträglich in den Mund gelegt worden. Somit stützt sich die Anklage ausschließlich auf Gerede, aus dem für Beiliß selbst dann nichts folgen würde, wenn etwas Wahres daran sein würde. Sie führt ferner als Zeugen ausschließlich Kinder und Trunkenbolde an, und auch diese berichten nicht etwa eigene Erlebnisse, sondern sie erzählen nur angebliche, unkontrollierbare Aeußerungen von Dritten, nämlich von Verstorbenen. And die letzten Gewährsmänner für alle diese Behauptungen sind die Kinder der Frau, die selbst der blutigen Tat dringend verdächtig ist. Der öffentliche Ankläger stützt sich im letzten Grunde allein auf die Vera Tscheberjak, die an ihrer Stelle einen anderen auf die Anklagebank bringen wollte. Wie sie anfangs mit größtem Eifer die Verwandten des Iuschtschinski beschuldigt hattet), so wollte sie jetzt Beiliß belasten. Aus der Anklageschrift allein schon geht mit völliger Sicherheit die Anschuld von Beiliß hervor, und die Gerichtsverhandlung hat keinerlei Anhaltspunkte für seine Schuld erbracht. IV. Die Verhandlung vor dem Kreisgericht Kiew vom 8. Oktober bis 10. November 1913. Die öffentliche Verhandlung begann am 8. Oktober. Die Die Veweisauf- Beweisäufnahme war weit angelegt. 150 Zeugen wurden veruayme. nommen. Nebendinge wurden breit verhandelt. So wurden 1'1 Schulkameraden des Iuschtschinski allein über die Frage vernommen, ob der Ermordete mit jüdischen Kindern verkehrt habe, aber von dem Mord selbst war, soweit Beilitz in Betracht kommt, nur wenig die Rede. Er trat überhaupt sehr zurück, wahrend, wie von selber, die Tscheberjak immer wieder in den Vordergrund gerückt Wurde. Die Verteidigung ließ gelegentlich 29 Schachowski, Schachowska, Golowjew. 28) Ludmilla Tschebe rja k. 29) Krassowski 21. X.

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