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Im deutschen Reich · 1913-12-01 · Heft 12 (Dezember 1913) · p. 538

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 12 (Dezember 1913)
Article
Der Beilitz-Prozeß
Date
1913-12-01
Page
538 (sequence 10)
Language
German
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53S Im deutschen Reich. Die Zeugenaussagen nach chrem Jrrhalt. Waffen oder dergleichen gefunden, noch bei der Leiche irgendwelche Spuren von Beiliß. Es werden keinerlei Indizien angeführt. Beiliß hat auch kein Geständnis abgelegt, sondern leugnet entschieden. Augenzeugen werden nicht benannt, sondern nur Personen, die aus eigener Kenntnis nichts wissen, und ausschließlich belangloses Gerede wiedergeben, das sie von anderen gehört haben. Gehen wir nun auf den Inhalt der Zeugenaussagen ein. Die verschiedenen Zeugen geben an2*), Iuschtschinski sei am 12. März mit anderen Kindern spazieren gegangen. Er sei dann beim Spiel von einem Mann mit schwarzem Bart erschreckt und später geholt worden. Von Beiliß selber spricht nur Ludmilla Tscheberjak. Sie will mit eigenen Augen gesehen Haben, wie Beiliß den Iuschrschinski ergriff. So steht es wenigstens in der Anklageschrift. Vor Gericht aber erzählte sie (15. Oktober): „sie sah, wie ihr Bruder Eugen sich losriß, aber nicht, wie Beiliß den Iuschtschinski sortschleppLe. Das habe ihr ihre v e r st o r b e n e Schwester erzählt." Beiliß wird dann von drei Zeugen24) erwähnt, aber keiner von diesen drei hatte ihn gesehen. Der eine^) sagt, seiner Meinung nach sei der schwarze Mann Beiliß gewesen. Er scheidet damit als Belastungszeuge aus. Eine zweite Zeugin, seine Frau, erzählte das eine Mal, ihr Mann habe den Beiliß gesehen, das andere Mal, sie habe von einer dritten Person, gehört, der Schwarzbärtige sei Beiliß gewesen. Aber diese dritte Person^) stellt das ganze Gespräch in Abrede. Somit kommt auch sie als Zeugin nicht in Betracht, und damit entfällt auch die Zeugin Nr. 2, die sich auf sie stützt. And wäre selbst der schwarze Mann wirklich gekommen, so würde auch daraus für Beiliß nichts folgen, denn es gibt viele Männer mit schwarzen Bärten. Die eine Hauptzeugin macht nach der Angabe der Anklage selber ihre Aussage vor der Polizei in der Trunkenheit und nimmt sie später zurück, „weil sie betrunken gewesen sei". Ihr Mann hatte vor der Verhaftung des Beiliß gesagt, er werde diesem etwas anhängen, weil er ihn wegen eines Holzdiebstahls angezeigt habe. In der Verhandlung (am 12. Oktober) gab er das zu. Der Zeuge ist übrigens schwachsinnig und verblödet. 23) Golowjew, Schachowski, Schachowska, Sach a r o w a. 24) Schach owski, Schachowska, Sacharowa. 25) S ch a ch o w s k r. 26) W o l k iw n a -- S a ch a r o w a 14. X.

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