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Im deutschen Reich · 1913-12-01 · Heft 12 (Dezember 1913) · p. 535

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 12 (Dezember 1913)
Article
Der Beilitz-Prozeß
Date
1913-12-01
Page
535 (sequence 7)
Language
German
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Der Beiliß-Prozeß- 535 nahmen. Alles geschah, um Richtern und Geschworenen, um dem ganzen Volk von Anbeginn an die blinde Ueberzeugung beizubringen, daß die Juden Christenblut brauchen. Alle Kreise des Volkes waren hypnotisiert, auch die Spitzen der Intelligenz. Lin deutscher Universitätslehrer^) erklärte daher die Gutachten der russischen Mediziner in dem Prozeß aus einer Art von seelischer Ansteckung. Auch die Behörden wurden mit Gewalt willfährig gemacht. Die Untersuchungsrichter und Polizeichefs waren immer wieder auf die Spur der Tscheberjak geraten (Mischtschuk, Krafsows'ki), aber eine starke Hand griff ein und entfernte sie von ihrem Amte. Wenige Monate nach der Tat gab die Staatsanwaltschaft der Untersuchung eine neue Richtung. Bis jetzt hatte man den Mörder in dem Kreis gefucht, in dem der Erschlagene verkehrte. Fetzt sollte er anderswo, in der Nähe des Fundorts der Leiche, gesucht werden. Die Höhle, wo diese entdeckt worden war, grenzt nämlich' an eine Ziegekfabrik, die einem Juden, S a i z e w, gehörte. Der weiteren Untersuchung wurde die Annahme zugrunde gelegt, daß der Mord hier geschehen sei und daß der Täter unter den vier dort tätigen Juden zu suchen sei. Einer dieser vier wurde am 3. August 1911 verhaftet, der Buchhalter Beil iß. Man hätte gerade so gut Leo Tolstoi festnehmen können. Bis zum 10. November 1913 blieb Beiliß in Untersuchungshaft. Keinerlei Verdachtsgründe lagen gegen ihn vor. Der damalige Polizeichef von Kiew erklärte einem Journalisten, ohne Namen zu nennen, man habe einen Anschuldigen verhaftet-2). Das wird auch durch die weitere Untersuchung und durch die spätere Verhandlung bestätigt. Der Prozeß sollte nach dem ursprünglichen Plane schon früher geführt werden; bereits am 5. Januar 1912 war^die Voruntersuchung abgeschlossen, auf den 17. Mai 1912 war Lre Hauptverhandlung anberaumt (mitgeteilt in der Anklageschrift). Aber das Material war so dürftig, daß eine Verurteilung als ausgeschlossen erschien. Deshalb wurde der Prozeß vertagt, neue Nachforschungen wurden angestellt, und auf Grund einer neuen Anklageschrift wurde endlich, am 8. Oktober 1913, nachdem Beiliß mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte, die Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht in Kiew eröffnet. III. Die Anklageschrift. Die zweite Anklageschrift ist das w i ch t i g st e D o k u m e n t Inhalts des Prozesses, denn sie gestattet uns ein Urteil auf Grund des ^tlagesthrffL amtlichen Materials. Sie zerfällt in dreiTeile. _21) Prosepor Ungar- Bonn auf vem Wiener Kongreß der deutschen Gesellschaft für gerichtliche Medizin am 22. September. --) Brasul Bruschvwski 20. X.

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