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Im deutschen Reich · 1913-11-01 · Heft 11 (November 1913) · p. 523

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 11 (November 1913)
Article
Die Juden-Emanzipation in Mecklenburg im Jahre 1813
Date
1913-11-01
Page
523 (sequence 5)
Language
German
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Vermischtes. 523 die Ergreifung eines ihrer Neigung, Fähigkeit und Vermögen angemessenen (Gewerbes demnächst untersagt? Da wir nach dessen veslehendem Gesey, leine Scholle seines Bodens zum Eigentum erwerben und dadurch unsere bürgerliche Eriftenz sichern dürfen? Ehrfurchtsvoll wagen wir daher die submijjcfte Bitte, daß Ew. Herzogl. Durchlaucht in Gnaden geruhen wollen: allen, in Höchst ^hro Landen gegenwärtig etablierten jüdischen Religionsverwandten und deren Deszendenz die allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte huldvoll zu erteilen. Wir schmeicheln uns mit der Hoffnung, hierin leine Fehlbitte 311 tun und ersterben in tiefster Ehrfurcht Ew. Herzoglichen Durchlaucht untertänigste Michel Rüben H i n r i ch s e n. R a t h a n M endet s e n. Schwerin, den 22. Februar 1811. Der Herzog, Kabinettsminister Pleffen und die Regierung sind der Sache sehr geneigt. Regierungsrat Crüger ist der Hauptreferent in dieser Angelegenheit und zeigt sich in seinen Botis überaus liberal. Rcgierungsrat Rudloff will lieber durch fr eiern Gebrauch des landesherrlichen Vorrechts helfen, als durch ein neues Gesetz auf dem Wege einer umständlichen Befragung der Landstände. Doch das Kollegium und der Herzog gehen nicht darauf ein. Inzwischen verwendet sich am 17. Marz nach erteilter Audienz beim Herzog der braunschweigische Kammeragent Iocobson — seit 1806 mecklenburgischer Geheimer Finanz rat — für die Juden. Am 18. erhält er in einem sehr huldvollen Schreiben die Zusicherung der herzoglichen Absicht zu möglichster Gleichstellung seiner jüdischen Untertanen. Der Engere Ausschuß wird befragt, mit den Gesinnungen des Herzogs bekannt gemacht, und reicht ein sehr eingehendes, fleißiges Erachten ein, das günstiger ist, als man erwartet hat. Er stimmt für Erteilung staatsbürgerlici-er Rechte an die Juden, wünscht aber eine Bildungsperiode vorher und knüpft viele Bedingungen an die Gleichberechtigung, von denen manche zu sehr tu bah innere der jüdischen Religion eingreifen. Am mildesten unter den Mitgliedern des Engern Ausschusses beurteilen der Landrat Iaspar von Oertzcn auf Roggow und der ritlcrsämftliche Deputierte Karl Henning v. Bredow auf Eichhorst die Sache. Sie sind für möglichste Erleichterung der Bedingungen. Der bedeutende Orientalist, Professor Tychsen in Rostock, wird darüber befragt, welche von den Bedingungen des Engern Ausschusses mit dem Wesentlichen der jüdischen Religion verträglich sind und mit Billigkeit verlangt werden können, ohne in das Begehren einer Entsagung ihres Glaubens auszuarten. Die Juden wissen, was Tychsens Arteil bedeutet. Seine Gutachten über jüdische Kultusaugclegenheiten sind oft schon maßgebend gewesen. Deshalb bitten sie ihn in einem hebräischen Briefe um seine Fürsprache. Insbesondere soll er gegen die Bedingung der Verlegung des Sabbaths auf den Sonntag, deren Erfüllung sie in die größte Gewissensnot versetzen würde, sich äußern. Tychsen antwortet wieder in fein hebräischem Stile, und zwar in günstigem Sinne. Er ist für die sofortige Bürgerrechtserteilung ohne Vorbereitung mit der Bedingung des Widerrufs, falls die Juden sich unfähig zeigen würden. Regrerungsrat Crüger prüft beide Erachten, billigt und verwirft, auf echt freisinnigem Standpunkt stehend. Sein von dem Kollegium gebilligter Entwurf wird vom Herzog nach zwei Tagen

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