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Im deutschen Reich · 1913-11-01 · Heft 11 (November 1913) · p. 524

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 11 (November 1913)
Article
Die Juden-Emanzipation in Mecklenburg im Jahre 1813
Date
1913-11-01
Page
524 (sequence 6)
Language
German
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524 Im deutschen Reich. unbchandzeichnct znrückgcgcbcn, damit die Vertreter der Juden» scl-aft, welche darum gebeten, ihre Ansichten vor der endgültigen. Fassung des Gesetzes äußern. Das geschieht in einer Verhandlung mit Erüger; ihre Wünsche werden zum größten Teil gebilligt, der Entwurf abgeändert und vom Herzog genehmigt, so daß das neue Gesetz unterm 22. Februar 1813 in dem ,,Offiziellen Wochenblatt" erscheint. Das preußische Edikt vom 11. Marz 1812 ist dabei stark berücksichtigt. Groß war der Jubel im ganzen Lande bei den Juden. In allen Synagogen, so schildert der Freiheitskämpfer Bildhauer Loser Cohen in seinen Memoiren, wurden heilige Gebete und Segen dem geliebten Landesvatcr gespendet. Cs kam der 25. Marz 1813 heran, wo unser Fürst den Aufruf zum freiwilligen Eintritt in die zwei zu errichtenden Iagcrkorps erließ. „Da pochte mir das Herz vor Freude, mich dankbar gegen Fürst und Vaterland beweisen zu können, und so trat ich denn vor meine geliebten Eltern, mit den Worten, jetzt ist die Zeit gekommen, wo wir Juden Gelegenheit haben, dem Vaterlande treue Dienste zu leisten, ich bin fest entschlossen, mich dem geliebten Vatcrlande zu opfern." And was der Eine schriftlich hintcrlassen, das wissen wir von vielen andern aus den Arkundcu, die uns geblieben. Aeber H0 jüdische Freiwillige zogen begeistert zum Kampfe für die Rettung des Vaterlandes aus entehrender Schmach unb Knechtschaft, ein $c» wattiger Prozentsatz der Bevölkerung. Man schreibt 8 Prämien von 10 bis 20 Talern aus für christliche Meister, die von jetzt ab zuerst jüdischen Knaben ein Handwerk lehren werden; 10 arme jüdische Knaben sollen auf Kosten der Gemeinden ein von ihnen selbst zu erwählendes Handwerk erlernen. Zur Entwerfung eines Planes zum Schulunterricht fordert der Hoflieferant S. Heymann (Schwerin) in den „Mecklenb.-Schwerinschen Anzeigen" aus, um einen aufrichtigen und gefühlvollen Dank für das erteilte Bürgerrecht an den Tag zu legen. Wie der Advokat Dr. A arou s- Güstrow (1825) berichtet, etablierten sich wahrend der nur vierjährigen Dauer der Konstitution eine verhältnismäßige Anzahl israelitischer Jünglinge als Aerzte, Goldschmiede, Schneider, Schuster und Schlachter. Die Reaktion trat überall ein; in Preußen wurden die Rechte nicht verwirklicht, in Mecklenburg wurde auf Betreiben der Stande (in vierjährigem Kampfe) und einzelner Magistrate die Konstitution suspendiert bis zur gleichmäßigen Regelung der Gleichberechtigung in Deutschland auf dem Bundestage zu Frankfurt.' — Aeberall traten in Deutschland mutvolle Vorkämpfer für die Gleichberechtigung auf. Was der bedeutendste unter ihnen, der Advokat Gabriel Rietz er aus Hamburg, einst gesprochen, gilt für alle Zeit: „Die kräftigen Klänge deutscher Sprache, die Gesänge deutscher Dichter haben in unserer Brust das heilige Feuer deutscher Freiheit entzündet und genährt. Wir wollen dem deutschen Vaterlande angeboren, wir werden ihm aller Orten augehören. # Es kann und darf und mag von uns fordern, was es von seinen Bürgern zu fordern berechtigt ist; willig werden wir ihm alles" opfern, nur Glauben und Treue, Wahrheit und Ehre nicht. Denn Deutschlands Helden und Deutschlands Weise haben uns nicht gelehrt, daß man durch solche Opfer ein Deutscher wird.*

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