Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 11 (November 1913)
- Article
- Die Juden-Emanzipation in Mecklenburg im Jahre 1813
- Date
- 1913-11-01
- Page
- 522 (sequence 4)
- Language
- German
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523 Im deutschen Reich. Fähigkeiten Gewalt antun und seine Kräfte und Vermögen, einem so beschränkten Gewerbe widmen muß, wozu er oft, weder Neigung noch Fähigkeit bat? Ist cs hieraus nicht offensichtlich, das; ein so situiertes Volk keinen glücklichen, gebildeten, moralisch guten Mittelstand, sondern, so Gott will, nur einzelne Aufkömmlinge haben kann? Das; der größte Teil armer Pöbel sein müsse? und daß dies, so lange gleiche Ursachen gleiche Wirkungen Hervorbringen, immer und ewig so sein werde? Doch wir erröten, dies traurige Bild vor Ew. Herzoglichen Durchlaucht Erhabenen und scharfsichtigen -luge weiter auszumalen. Die Geschichte unseres Volkes in allen Ländern Europcns beweist, daß es, wo obige Hindernisse Wegfällen, keinem Mcnschenstamme und keiner Religivnspartei in irgendeiner Tugend und geistigen und körperlichen Anlage und Fertigkeit etwas nach« gebe. In den Niederlanden sowie in England, in dem Holländischen Amerika sowie in Dänemark zeigte es sich schon lange von allen Seiten, in gleicher, ja oft größerer Güte als die übrigen Volksklasscn, und die neuere Geschichte Frankreichs, des Königreichs Wesrphalens, Pommerns und anderer Länder, wird es hoffentlich in einigen Generationen noch mehr erweisen. Denn sicher irren wir nicht, wenn wir unter dem harten Druck der gegenwärtigen Zeiten, doch darin einen Keim des aussprossenden Guten zu erblicken glauben, .daß unserem hcrabgcwürdigten Volk schon in so vielen Ländern und Reichen die allen Menschen gebührenden Rechte wiedergegeben sind. Das Beispiel so vieler und großer Nationen muß vorteilhaft ans die übrigen wirken, und das Werk Jahrhundert alter Vorurteile .zerstören. Schon seit Jahren fangen die glorwüroigsten Fürsten Deutschlands an, die Verfassung ihrer Staaten auch in diesem Punkt zu reformieren, und sie werden damit fortsahren, da durch die Auslösung des Reichsverbandes das größte, ihren weisen Einsichten cntgegengcstandcne Hindernis weggeräumt ist. Die nunmehr einem jeden von ihnen, im vollen Sinne des Wortes Souveränität, seht sie in den Stand, fehlerhaste, bloß auf allen Vorurteilen gegründete Verfassungen ausznheben, jedem ihrer getreuen und fleißigen Untertanen, welcher Religion er sei, die ihm bisher entzogen gewesenen Rechte wiederzugeben. Kurz! Nur das allgemeine Wohl alter und einzelner im gleichen Recht und Verpflichtung derselben zu finden, und die dazu erforderlichen Maßregeln kräftigst in Anwendung zu bringen, und welcher gerechtere und würdigere Gebrauch könnte vorr dieser erhabenen Souveränität gernacht werden, als einer Klasse 'ihrer Untertanen die Rechte wiederzugeben, welche Uebernracht und Gewalt im Bunde mit verjährten Vorurteilen, ihr so lange entzogen haben? Selbige aus ihrer gegenwärtigen Herabwürdigung wieder ,zu der jedem Menschen gebührenden Würde zu erheben? Sie zu 'wahrhaft nützlichen Staatsbürgern und Menschen zu machen, was 'sie in den Augen eines gerechten Richters, ihrem größten Teil nach, bisher nicht sein könnten- Dies, gnädigster Herzog und Herr, ist es. was wir, von Höchst Ihrer Weisheit, Gerechtigkeit und Güte für 'den irr Ihren Staaten zerstreuten Hausen unserer Retigionsverwandten erflehen: nämlich allgemeine Bürgerrechte! Recht lind 'Billigkeit spricht zu klar und laut für unsere Wünsche, als daß wir eine Fehlbitte zu tun fürchten sollten. Denn was kann gerechter und billiger sein, als daß diejenige Klasse Ihrer getreuen Untertanen, welche mit den übrigen, wo nicht größere, doch gleiche Lasten trägt, auch gleicher Rechte genieße! Wie sollten wir diee Land für unser Vaterland erkennen, selbiges lieben, mit Gut und Blut verteidigen und unsere Söhne nach dem jüngsten Rekrutierungs rcglement unter dessen Fahnen stellen, da diese nicht wissen, ol ^solches sie nach treu'geleistetem Dienst nicht aus stößt, oder ihnen