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Im deutschen Reich · 1913-11-01 · Heft 11 (November 1913) · p. 520

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 11 (November 1913)
Article
Die Juden-Emanzipation in Mecklenburg im Jahre 1813
Date
1913-11-01
Page
520 (sequence 2)
Language
German
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520 Im deutschen Aeich. ricko Franz s. 179^l schreibt der Herzog an den Eugern Ausschuss: „Wir sind nicht abgeneigt. das. was mit der Billigkeit und mit nnsern. landesvaterlichen Pflichten gegen unsere 'gesamten Untertanen, wozu doch auch die Juden, wenigstens die eingeborenen Juden, geboren, nur irgend best eben kann, für die Zukunft zur Aorm zu setzen."' 1795 bezüglich des Iudenqesetzes im 8 577 des landesgrundgeseklichen Erbvergleichs: „Ofmc Zweifel bat dieses Gesetz in dem Geiste dermaliqer Zeiten seinen Grund, und dürste;, schon die jetzigen, allgemein toleranteren Gesinnungen eine Llbänderung von selbst mit sich bringen." Auch die Juden hoffen schon IS 10 auf baldige Abänderung der drückenden Laoe unter den Ausnabmcgcsctren. Der tdolzhändler Aathan Mendel (Schwerin) prägt das Wort: „Wahrend Ew. Herzogs. Dnrchla,rcht glorwürdiger Regierung sind so viele Vorurteile zerstört worden. und Hochstdieselben haben sich so oft meinen Glaubensgenossen gnädig erwiesen. daß selbige hoffen dürfen, sich bald mtt alten ihren übrioeu glücklichen 7!ntertanen aleichoescbt zu sehen." Ein trefflich die Lage der Juden kennzeichnendesGesuch. der Vorsteher der Inden, des Obeichofagenten Michel Auben Hinrichsen und Aathan Mendels, vom 22. Februar 1S11 führt sofort in die Verhandlung. Hitfci'rnnirtffc Vorüefluug und subnrisseüe Ritte des Vb.'rbosggenteu Micke"' Nnben Hinricksen und des .^ol: bä udlers Natban Mensel nur huldvolle Erteilung allgemeiner staatsbijr-ierlicker Neckte für alle ihre in der Mecklenburgischen Landen seht etablierten Neligionsverwaudteu und deren Deszendenz. Durchlanchtiasier Herzog. Gnädigster Herzog und Herr! Die 1tmftänbc der gegentvartigen Zeit sck'iueu vorzüglich aeeignet, die politisch traurige Laae eines Teils Ihrer getreuen Untertanen, als Bekenner indischer Neliaion. die so lang aemünschte Nb and.7rn.na zu geben. Denn lvenn von der einen Seite sich die Be aris'o aller Staatsmänner über das Rerbältnis der Neli'iionen zum Staat, besonders der indischen, völlig aufgeklärt baben. so ergeben auch von der andern die Einrichtung der neuern Zeit, daß den Bekennern derselben, ohne die arönte Verletzung der Gerechtigkeit, nickt in ihrem bisherigen Stande der Unterdrückung gelassen werden dürfen. Unterzeichnete erdreisten sich daher, überzeugt von Ego. Herzoge lichcn Durchlaucht ebenso menschenfreundlichen als gerechten Denknnasart. Höchltdenselben die jetzige traurige Lage ihres Volks in den hiesigen Landen, bürgerlich darzuleoen. deren Abänderung von der landesherrlichen Gnade und Gerechtigkeit zu erflehen. Von jeher erkannten alle cinsicktiaen und billig denkenden Männer die Wahrheit, das) in einem wohleinaerichteten Staate, niemand, der sich als ruhiger Bürger in ehrlichem Gewerbe nährt, seiner religiösen Meinungen wegen verachtet, gehaßt, verfolgt und gedrückt werden dürfe. Diejenigen Staaten Europas, wo diese Wahrbeit an; ersten und ausgebreitetsten zur praktischen Anwendung kam. blüheten mit ans diesem Grunde, anck unter nachteiligen Zeitumständen und minderer Begünstigung der Natur so schon vor andern auf. daß die übrigen mehr oder weniger zur anschaulichen Erkenntnis derselben aelangen mußten. Es sei uns gnädigst erlaubt, dieserbalb nur auf die Geschichte Hollands, Englands und Dänemarks in frühern Zeiten, sowie einiger später nachgefolgter Staaten Anbeuten zu dürfen'"denn auch in Deutschland -vard diese Wahrheit nickt verkannt, wenn sie gleich in dessen vielgeteilten Territorien, hier früher, dort svater, hier mehr dort minder zur Anwendung kam. Allein, so ist die

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