Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 11 (November 1913)
- Article
- Die Juden-Emanzipation in Mecklenburg im Jahre 1813
- Date
- 1913-11-01
- Page
- 519 (sequence 1)
- Language
- German
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Vermischtes. 519 Vermischtes. Die Iuden-Emanzipation in Mecklenburg im Jahre 1813. Im „V e r c i n f ü r M e ck l e n b u r g i s ch e G e s ch i cht e u n d Altertumskunde" sprach kürzlich in einer von Herrn Geheim» rat vr. Grotcfend geleiteten Versammlung Herr Landesrabbiner l)r. Silberftein über die Verleihung des Bürgerrechts an die Juden Mecklenburgs, denen der Vorsitzende nachrühmte, daß sie dieses Recht verdient hätten. Vach einem Bericht in der „Mecklenburgischen Zeitung" behandelte Herr Or. Silberstein in der Einleitung seines Vortrages die Rechtslage der Irr den in Mecklenburg im 18. Jahrhundert, die damals als Fremde galten, denen nur die Konzession des Landesherrn Aufenthalt und einzelne Befugnisse gewährte. Rur gewisse Zweige des Handels waren ihnen gestattet, wofür sie außer den andern Abgaben SHutzgeld bezahlen mußten. Trotz des Druckes vermehrten und erhielten sie sich, nach einer Bemerkung des Regier«ngsrats v. Lützow (1823), „teils durch eine gewisse Liberalität, die in allen Verhältnissen der mecklenburgischen Regierung eigen zu sein scheint, teils mit Hilfe ihrer Nationaleigentümlichkeit, sich mit dem Wenigsten zu behelfen und ihre zahlreichen Kinder großzuziehen". Die Liberalität der Regierung zeigte sich zu allen Zeiten in der Fürsorge für die religiösen Angelegenheiten der Juden und fand in dem 1839 geschaffenen ,,Statut für die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der Israeliten" ihren kräftigsten Ausdruck. Die liberale Auffassung des Landesherrn half über das starre Gesetz hinweg und suchte es zu mildern. Dispensation von manchem Verbot war sein schönstes Vorrecht, von dem er oft gegen den Willen der Magistrate und Stände Gebrauch machte. Als Hosbediente jeglicher Art genossen Juden wie sonst nirgend manche Rechte und vielfache Gnadenerweisungen für treu geleistete Dienste. Halber oder ganzer Erlaß des Schutzgeldes, Unterstützungen auswärtiger oder einheimischer jüdischer Bettler aus der Landesherrlichen Kasse zeugen von der Humanität der Fürsten, besonders Friedrich <§ranz I. In den Eingaben der Juden gewahren wir kindliches Vertrauen zum Landesvater, die intimsten Hcrzensverhaltnisse werden bloßgelegt und ihm alles geklagt, der allein helfen kann; so mancher Wunsch wird erfüllt, so manche Träne getrocknet und mancher Kummer gemildert/ Reben Krämergeist, Konkurrenzneid, Haß und Vorurteil der einzelnen Bürger und vereinzelter Stadtobrigkeiten finden wir Verwendung christlicher Privatpersonen, Behörden und Religionsdiener beim Landesherrn und der Regierung für die der Menschenrechte durch Gesetz entbehrenden Juden. Die Gedanken der Aufklärung und die Forderung für Bürgerrecht der Juden, von Deutschland und Frankreich ausgehend, in den Schriften Lessings, Mendelssohns, Dohms, Dietz'» Johannes v. Müller, eines Mirabsau, Gregoire drangen auch nach Mecklenburg und in den Palast Fried-