Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 11 (November 1913)
- Article
- Lydia Heymann und Anita Augspurg gegen Frau Fürth
- Date
- 1913-11-01
- Page
- 498 (sequence 2)
- Language
- German
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498 Im deutschen Reich. 1. Daß der Verbands vor st and die Schächtfrage als außerhalb der Aufgaben unserer Organisation liegend betrachtet; 2. daß wir in Verfolgung der in der Verbandssatzuna den Frauen aller Richtungen gewährleisteten Neutralität selbstverständlich auch auf religiösem Gebiet die Aeberzeugung aller Mitglieder achten und immer achten werden; 3. daß der Verband als solcher an der vorliegenden Resolution nicht den geringsten Anteil hat, da er den Veranstaltungen und den Vorbereitungen des Münchener Kongresses vollkommen ferne stand? Ruch der Bayerische Verein für Frauenstimmrecht erließ eine Erklärung, daß er „als solcher niemals eine Stellung weder für noch gegen die Frage des Schächte ns eingenommen, hat, und erklärt ausdrücklich, daß er mit der Sonderveranstaltung des Frauenstimmrechts» konqrcsses München 1912 nicht identisch ist? So blieb die Sache lediglich an den beiden Rntragstellcrinnen hängen. Mit wie gutem Recht, das geht aus einem gleichfalls gegen das Schächten gerichteten, von L. <s>. Hey mann gezeichneten und privat von ihr verschickten Flugblatt hervor. So stand die Sache, als in der Diskussion über das von Herrn Rabbiner Dr. Werner gelegentlich der Delcgicrtenversammlung des Centralvereins vom 30. 3. 13 erstattete Referat zur Sck-achtfrage Frau H. Fürth den oben mitgeteilten Sachverhalt skizzierte und ausführte, zur Ehre der deutschen Frauen sei sestzuüellen, daß sie mit dem Vorgehen der beiden Damen nicht einverstanden, sondern ausdrücklich von ihnen abgerückt seien und sie desavouiert hätten. Zugunsten der beiden Damen sei anzunehmen, daß sie vielleicht „geschoben worden waren, ohne es zu wissen". Bei der zusammcnfassenden Wiedergabe dieser Diskussionsbemerkung wurde in einer Zeitung das Wort „Machenschaften" gebraucht. Darauf erhielt Frau Fürth eine offene Postkarte von I)r. Rngspurg, mit der Anfrage, ob dieser Bericht zutreffend fei. Frau Furth antwortete, daß die''Ausführungen dem Sinne nach richtig wiedergegebcn seien, nur sei ihr das Wort „Machenschaften" fremd. Als Antwort kam ein Brief von I)r. Augspurg. der eine Blutenlese von Temperamentausbrüchen enthielt. Es war darin von „leichtfertig gemachten unwahren Behauptungen und falschen Anßaben" die Rede, und die Zurückweisung des Ausdrucks „Machenschaften" wird als „matte Ableugnung" bezeichnet. Von der Ansicht ausgehend, daß es unter ihrer Würde sei, auf solche Anwürfe 3,11 reagieren, und in der Erwägung, daß diese nicht den Empfänger, sondern den Abserrder kennzeichnen, gab Frau Fürth keine Antwort. Sie ließ ferner in der Folge alle von dieser Seite kommenden Zuschriften uneroffnet und ungelesen zurückgehen, bis unter dem 3. Juni 1913 ein Brief des Herrn Fustizrats Dr. L. Bruck, Frankfurt a. M„ Goethestr. 5, einlief, der von Frau F. folgende Erklärung forderte: „Ich habe auf dem letzten Delegiertentag des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens bei Gelegenheit einer Rede zur Schachtfrage folgendes geäußert: Alle deutschen Frauenstimmrechtsvereine hätten sich einmütig auf den Standtpunkt gestellt, die Schächtfrage sei eine Angelegenheit, die diese Vereine nicht angehe; man habe die Führerinnen der Frauenbewegung Lida Hey mann und Anita Augspurg desavouiert. Zur Ehre der deutschen Frauen sei zu konstatieren,