Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 11 (November 1913)
- Article
- Lydia Heymann und Anita Augspurg gegen Frau Fürth
- Date
- 1913-11-01
- Page
- 499 (sequence 3)
- Language
- German
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Lydia Heymann uub Anita Augspurg gegen Frau Fürth. 499 daß die Machenschaften einer oder zweier Frauen, die vielleicht geschoben würden ohne es zu wisseir, von den deutschen Frauen abgelehnt würden. ' Diese für Fraulein L. H. und A. A. beleidigenden Aenßernngen nehme ich hierdurch als unwahr mit dem Ausdruck des lebhaften Bedailerns zurück." Frau Fürth lehnte dies ab mit den Worten: „Ich habe aus Ihre Zuschrift vom 3. d. M. keine Erklärung abzugeben." Darauf erfolgte die Klageerhebnng. Nachdem von dem Vertreter der Frau Fürth, Herrn I.-R. Iw. Löwenthal, nachgewiesen worden war, daß die Behauptungen der Beschuldigten zutreffend waren, erfolgte die Eröffnung des Ha u p tv erfahr er: s nur wegen des angeblich gebrauchten Wortes „Machcnsci-aften". So hatte der kreißende Berg eine Maus geboren. Nicht einmal diese erwies sich in bet ^olge als lebensfähig; denn am 30. August erfolgte die Zurückziehung der Klage, „nachdem Frau F. in dem Schriftsatz vom 27. Juli 1913 hat erklären lassen, oaß sie das Wort Machenschaften nicht gebraucht habe." So war auf einmal die vorher so kräftig angezwcifelte Glaubwürdigkeit der Frau. F. groß genug, die Privatllägerinnen zu überzeugen. Wir haben der an sich so geringfügigen Sache aus prinzipiellen (-runden einen so breiten Raum angewiesen. Die beiden Damen fühlen sich irr ihrer Ehre gekränkt durch die Behauptung, sie seien durch den Frauenstimmrechtsverbaird desavouiert worden. Nachdem diese Behauptung als wahr erwiesen, stört sie nur noch das angeblich gebrauchte Wort „Machenschaften". Der Ausdruck „Machenschaften", der die Damen Lyda Heymann und Anita Augspurg so sehr empört hat, ist unseres Wissens von Frau Fürth nicht gebraucht worden. Sie hat nur die Art und Weise kritisiert, in der von beiden Damen dem Frauenstimmrechtlerinnen-Kongreß eine Resolution unterbreitet wurde mit einem andern Text (Schlachten statt Schachten), als er nachher veröffentlicht worden ist; ferner, daß in der von Fraulein Anita Augspurg verantwortlich herausgegebenen Dereinszeitschrift eine Berichtigung abgelehnt wurde. Man mag den Antisemiten diese Bundesbrüderschaft gönnen. Die Frauenrechtlerrnnen sind von den Damen Lydia Heymann und Anita Augspurg mit ihrem Schlacht-Schacht-Antrag abgerückr. Der Leser wird sich sein Arteil selbst bilden.