Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 11 (November 1913)
- Article
- Lydia Heymann und Anita Augspurg gegen Frau Fürth
- Date
- 1913-11-01
- Page
- 497 (sequence 1)
- Language
- German
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Lydia Hey mann nnd Anita Augspurg gegen Frau Furch. 497 Lydia tzeymann und Anita Älugspurg gegen Frau Fürth. Ansere Leser erinnern sich der eigentümlichen Resolution gegen das Schächten, die aus einem in München stattgehabten Fraucn- Stimmrechtskongreß zur Annahme gelangte. Richt so allgemein bekannt geworden ist die Geschichte des Zustandekommens dieser Resolution. Von gut unterrichteter Seite liegt ein Bericht darüber vor: „daß die mit dem Gegenstand der Tagung nnd dem satzungsmäßigen Vereinszweck in keinerlei Zusammenhang stehende Resolution der Versammlung vorgclegt wurde, ohne daß vor oder in der Versammlung irgendeine Ankündigung erfolgte, daß also die Versammlung einschließlich mehrerer strenggläubiger jüdischer Teilnehmer überrumpelt wurde." Es wird dort weiter bekundet, daß die Resolution noch dazu in einem anderen, wesentlich verschiedenen Wortlaut („Schlachten" statt „Schächten") verlesen und angenommen wurde, als sie nachher veröffentlicht wurde. Bergl. dazu auch „Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus" vom 18. 12. 12. Es wird endlich darauf hingewiesen, daß die von I)r. Augspurg verantwortlich gezeichnete Vereinszeitschrist die von berechtigten Interessenten verlangte prcßgesetzliche Berichtigung nicht brachte, sondern eine den Tatbestand beschönigende eigene Erklärung. Diese merkwürdige Gcschäftspraris konnte indessen nicht hindern, daß in immer weiteren 5^reifen Empörung darüber laut wurde, daß es möglich gewesen war, eine dem Aufgabenbereich des Frauenstimmrechts wesensfremde, das Empfinden der jüdischen Mitglieder verletzende Resolution zur Vorlage und Annahme gelangen zu lassen. ' I In der Folge kam es zu deutlichen Gegenerklärungen und Austritten jüdischer Mitglieder und endlich zu einer offiziellen Erklärung des Vorstandes des Deutschen Verbandes für F r a u e n st i m m r e dy t, in der cs heißt: „In den Kreisen unserer jüdischen. Mitglieder ist durch die vom Münchener Frauenstimmrechlskongreß am 27. Oktober v. I. gefaßte Resolution gegen das Schächten eine lebhafte Beunruhigung hervorgerufcn worden. Es sind uns infolgedessen eine ganze Reihe von Zuschriften aus verschiedenen Ortsgruppen zugegangen, die dagegen protestieren und uns ersuchen, klarzufteilen, daß der Verbandsvorstand bzw. der Verband als solcher mit dieser Resolution nichts zu tun habe und zugleich unsere Stellung zu dieser Angelegenheit zu präzisieren. Der Vorstand hat in seinen direkten Antwortschreiben an die betreffenden Mitglieder nnd Mitgliedergruppen betont, daß er eine Verantwortung für die vorliegende Resolution ablehnen müsse, die in diesem Falle einzig und allein der Kongreßleitung zufiele, und datz für ihn eine Veranlassung, in der Schächtfrage seinerseits Stellung zu nehmen, nicht Vorlage. Da diese brieflichen Erklärungen jedoch der Mehrzahl der Beschwerdeführenden nicht genügend erschienen, sehen wir uns nunmehr veranlaßt, den allgemeinen Wünschen entgegenkommend, nachträglich auch an oieser Stelle unser Bedauern über die Beunruhigung der jüdischen Verbandsmitglieder auszusprechen und zu erklären: