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Im deutschen Reich · 1913-10-01 · Heft 10 (Oktober 1913) · p. 467

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 10 (Oktober 1913)
Article
Berlin
Date
1913-10-01
Page
467 (sequence 6)
Language
German
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Korrespondenzen. 467 jener Heldenerscheinungen, die uns ein treffendes Bild geben, wie unsere Vorfahren ausgesehen haben mögen." Zunächst herrschte allgemeines Schweigen, das sich aber plötzlich in herzhaftes Lachen umwandelte, als Felix Dahn den Namen des Offiziers erfuhr und in die allgemeine Heiterkeit selbst mit einstimmte." — Anser Gewährsmann war ein persönlicher Bekannter des Verstorbenen, der sich in Ohlau der größten Hochachtung erfreute. — Im Alter von fast SO Jahren starb kürzlich in Oxford der hervorragende Göttinger Staatsrechtslehrer Geh. I u st i z r a t V r o f e s s o r Ludwig v. Bar. Er war auf dem Gebiete des internationalen Rechts eine Autorität ersten Ranges. Dieser glänzende Vertreter deutscher Wissenschaft, der u. a. Mitglied des internationalen Schicdsgerichtshofes in Haag gewesen, gehörte 1890—93 dem Reichstage als Mitglied der Freisinnigen Vereinigung an. Auch wir Juden haben Grund, des edlen Heimgegangenen in Dankbarkeit zu gedenken. Er war nicht nur einer der Begründer des „V e r e i n s zur Ab w e hr des Antiselnrtism u s“ sondern er trat auch öffentlich zugunsten der rechtlosen rumänischen Juden ein. Vor etwa 6 Jahren behandelte er in *><*r „Kevue de droit international“ in einem ausgezeichneten Essay traurige Lage unserer unglücklichen Glaubensgenossen jenes Landes. Nachdem er zunächst die beiden Prinzipien, nach denen die Rationalität eines Individiums bestimmt werden kann, das jus soli und das jus sanguinis, beleuchtet, betont er mit Nachdruck, daß „weder die Rassenverschiedenheit noch Unterschiede der Sprache und der Konfession ein Grund dafür sein darf, n nt einer Person das Recht einer bestimmten Staatsangehörigkeit abzusprechen." „Während nun," lauten v. Bars Worte, in den andern Staaten die Juden die — freilich vielfach beschränkten — Rechte der Staatsbürger genießen, hängen sie in Rumänien von dem Gutdünken der Regierung ab, die sie bald als Ausländer, bald als rumänische Staatsangehörige behandelt." Der Verteidiger der rechtlosen Juden weist auf eine solche „ungerechte Bedrückung, die diese Behandlung enthält," hin, die „obendrein den Bestimmungen des Berliner Vertrages widerspricht, nach denen laut Artikel XLIV und XLV niemand in Rumänien auf Grund von Unterschieden der Religion und Konfession von der Nutznießung bürgerlicher und politischer Rechte airsgeschlossen werden kann. Deshalb hätten", mit diesen markigen Worten schliert der gerecht ur.d human denkende Gelehrte seine Abhandlung, „die Unterzeichneten Machte des Berliner Vertrages das Recht und die Pflicht» Rumänien an die Einhaltung dieser Bestimmungen zu erinnern." — Ein ehrendes Gedenken bleibt einem solchen Kämpfer für Recht und Wahrheit auch in unserer Mitte gesichert! Lewinsky, Hildesheim. — Der Verband der Deutschen Juden wird seine 5. Hauptversammlung am N. November d. I. in Hamburg abhalten. Abgesehen von dem üblichen Geschäftsbericht des Vorsitzenden werden Vorträge gehalten werden von Rabbiner Dr. Goldschmidt- Königshütte über ..Die soziale Fürsorge in der jüdischen Religion* und von dem Reichstägsab geordneten vr. Ludwig ha a s - Karlsruhe über „Die Inden im öffentlichen Leben Deutschlands.* -- Die Deutsch-Israelitische Gemeinde in Hamburg trifft besondere Vorbereitungen zu einem festlichen Empfang der 4—500 Teilnehmer an der Versammlung. -- Eine ehrenvolle Anerkennung wurde der Lebrqärtnerei der Israelitischen Erziehungsanstalt zn Nhlem zuteS.

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