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Im deutschen Reich · 1913-10-01 · Heft 10 (Oktober 1913) · p. 456

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 10 (Oktober 1913)
Article
Gegner des Gleichberechtigungskampfes
Date
1913-10-01
Page
456 (sequence 8)
Language
German
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456 Im deutschen Reich. ab. Von dieser Seite her wird unser ehrliches Streben bespöttelt, in den Staub gezogen und verhöhnt. Man tut unsere Tätigkeit ab, indem man sie um ein Beispiel von vielen anzuführen — geringschätzig als „Eingaben an Töchterschulvorsteherinnen, Kurverwaltungen und Amtsgerichte"*) bezeichnet, indem man uns höhnisch „vergnügte Gleichberechtigung" wünscht, und was dergleichen verletzender Äußerungen mehr sind, die uns ja weiter nichts schaden, die aber als Ausfluß einer heftigen Gegnerschaft charakteristisch unb beachtenswert sind. Welches sind nun die inneren Gründe, die uns zwingen, den Kamps um die Gleichberechtigung so stark zu betonen, die uns fernerhin auch den gewählten Weg gebieterisch dorschreiben? Der Gleichberechtigungsgedanke ist zunächst der einzige, der einen jeden Juden zwingt, klar Stellung zu nehmen, wenn er sich nicht dem Vorwurf eines moralischen Defekts aussetzen will. Wer für sonstige jüdische Aufgaben Kräfte sammeln will, muß an die Opferwilligkeit, an das Interesse, an die Begeisterung sich wenden, an Dinge also, deren Fehlen zwar höchst bedauerlich ist, aber keineswegs einen sittlichen Makel bedeutet. Denn man behält unbestreitbar seine Ehre, auch wenn man, falls es nicht aus eigennützigen, unedlen Motiven, sondern aus ehrlicher Herzensüberzeugung geschieht, eine Betätigung in jüdischen Angelegenheiten ablehnt, und sich religiösen und sonstigen jüdischen Fragen gegenüber ganz gleichgültig verhält. Mit der Gleichberechtigung steht es aber anders: hier handelt es sich um Ehre und Charakter? Wer sich beugt und das Anrecht erträgt, wer Sklave bleiben und sich nicht befreien will, der ist verächtlich. Der Jude, der sich gegen eine Gleichberechtigung ausspricht oder sich zu ihr gleichgültig verhält, beweist einen Mangel an Mut und sittlicher Festigung, ihm gegenüber energisch aufzutreten, hat man moralisch das Recht und die Pflicht. Die Frage des Gleichberechtigungskampfes ist die einzige, die uns die Möglichkeit gibt, an jeden Juden heranzugehen, die einzige, die ihm nicht gestattet, einer Stellungnahme auszuweichen, und dadurch allein wäre es schon gerechtfertigt, diesem Gedanken in der jüdischen Arbeit eine so zentrale Stellung einzuräumen. And daß es sich dabei um ein ausgesprochenes Bekenntnis zu einer jüdischen Anschauung hairdelt, kann nicht bezweifelt werden, denn es ist schließlich nicht unsere Schuld, wenn durch ihre überzeugende Kraft die prophetischen Gedanken sich einen Teil der denkenden Welt erobert haben, so daß sie ihren jüdischen Charakter nicht mehr auf den ersten Blick ver- *) Jüdische Rundschau, S. 105, Ar. 11, Jahrgang 1913.

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