Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1913)
- Article
- Gegner des Gleichberechtigungskampfes
- Date
- 1913-10-01
- Page
- 454 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2316602-2316829-2316838-2347673--23926-2347730- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
454 Im deutschen Reich. scheinung geworden, hat er erst den Rimbus der Seltenheit verloren, hat er Glaubensgenossen als Amtskollegen, so wird man kernen Anlaß haben, von seiner Treue zum Judentum weniger zu erwarten als heute von der des jüdischen Richters, Anwalts oder Arztes. Wenn nun weiterhin betont worden ist, daß die wahre Gleichberechtigung auch dem glaubenstreuen Juden nach Möglichkeit die Bekleidung «eines Amtes ohne jede Verletzung religiöser Satzungen gestatten muß, so gilt das selbstverständlich nur für den Fall, daß Religionsvorschriften mit Staatsgesetzen nicht im Widerspruch stehen. Daraus ergibt sich aber von selber, daß, der Jude jede Stellung einnehmen "könnte, ohne daß er irgendwie dem Religionsgesetz zuwider zu handeln gezwungen wäre. In der Praxis wäre es sogar für einen modernen, freien Staat eine ausgezeichnete hilft und eine Möglichkeit, ausgleichende Gerechtigkeit üben zu können, wenn er eine Schar von jüdischen Beamten hatte, die - um ein Beispiel herauszugreijen — Sabbat und Festtag streng heiligten. Er brauchte dann nicht christliche Beamte zu zwingen, am Sonntag in solchen Betrieben zu arbeiten, die Stillstand und Unterbrechung nicht vertragen, wie bei der Eisenbahn und der Post. Ebenso vorteilhaft wäre es in der Industrie. Als man jüngst den Versuch machte, jüdische Bergarbeiter aus Galizien und Rußland, die den Sabbat heiligten, in Oberschlesien zu beschäftigen, waren es gerade die katholischen Geistlichen, die ihrer Freude über diese Einführung Ausdruck gaben. Sie hofften, daß die Juden die am Sonntag notwendigen Arbeiten in den Hütten und Gruben übernehmen und so den bisher dabei beschäftigten katholischen Arbeitern die Feier ihres Ruhetages ermöglichen würden. Da auch auf dem Gebiet des Handels die moderne Gesetzgebung dahin strebt, zn der Frage der Sonntagsruhe dem gefetzestreuen Juden sein Recht zu geben, ist es keineswegs eine Utopie, wenn man aus einen weiteren Ausbau dieses Systems hofft. Daß sich hier, wie überall in Ilebergangsstadien, Schwierigkeiten ergeben, ist selbstverständlich. Man kann, darf und wird keinen zwingen, Religionssahungen zu beobachten. Wenn aber Juden es auch unter den heutigen Verhältnissen mit ihrer religiösen Anschauung vereinen können, Aemter und Stellungen auszusüllen, die ein gesetzestreuer Jude nicht übernehmen würde» so muß eben bedacht werden» daß sie die Bahn für die Zukunft ebnen. Sie bereiten die Zeit der wahren Gleichberechtigung vor, die es jedem Juden ermöglichen muß, in jeder Stellung zu wirken, ohne mit seinem religiösen Gewissen in Konflikt zu geraten. So gibt dieser praktische Gesichtspunkt durchaus keine Veranlassung, noch viel weniger ein Recht, das Streben nach völliger