Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1913)
- Article
- Gegner des Gleichberechtigungskampfes
- Date
- 1913-10-01
- Page
- 452 (sequence 4)
- Language
- German
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Im deutschen '-Reich. 452 Hasses gefallen läßt, sie geduldig erträgt, ja als ettvas (Gegebenes und Unabänderliches hinnimmt! Durch jede Duldung wird das Unrecht gefördert und großgezogen. Das Judentum steht nicht auf dem Standpunkte, daß es besser sei, Unrecht zu leiden, als Unrecht zu tun, sondern für unsere Religion ist das eine genau so verwerflich wie das andere, und es wäre geradezu eine Schande, wenn unsere Gemeinschaft, die Vertreterin der idealsten, höchsten Sittlichkeitsprinzipien, daraus einen Vorteil ziehen sollte, daß andere diese Grundsätze dauernd verletzen. Freilich darf keinestvegs verkannt werden, daß Druck Gegendruck erzeugt, daß das Leiden die Juden enger an* einander geschlossen, ihren Sinn für die Religion, für dir Aufgaben praktischen Judentums geweät hat! Wir verdankrn den Wirkungen des Hasses und des Unrechts gewiß sehr viel, abrr das macht sie noch nicht zu einem wertvollen Prinzip, welches wir erhalten und fördern dürften oder gar müßten. Wäre es wirtlich wahr, daß das Judentum sich ohne den Druck und die Zurücksetzung seitens der andersgläubigen Welt nicht hatten könnte, daß es zu seinem Bestehen also der unsittlichen L>andlungen anderer bedürfte, so wäre es wert, daß es zugrunde ginge. An einem solchen Judentum — das sei offen ausgesprochen — wird kein wahrhaft religiöser und selbstbewußter Mensch auch nur das geringste Interesse haben. An.ch der zweite Einwand, daß die Durchführung der Gleichberechtigung in einem christlichen Staate zur Uebertretung religiöser Gesetze und zum Abfall verleite, erweist sich bei näherem Zusehen als durchaus nicht stichhaltig. Denn er faßt das Wesen der Gleichberechtigung, die cs zu erringen gilt, vollständig falsch auf. Der geistreiche Klausner sagte einmal: ,.An dem Tage, an dem der erste jüdische Flachkopf Munster würd — was doch bei. den anderen toto die geschieht an dem Tage erst wird die Iudenemanzipatron eine Wahrheit sein." Diese lustige Bosheit sagt nun nicht nur, daß die Ernennung einiger weniger Regierungsräte oder Staatsanwälte, einiger „Renommiercohns" noch lange keine Durchführung der Gleichberechtigung bedeutet. Sie weist vielmehr darauf hin, daß von wahrer Gleichberechtigung erst dann geredet werden kann, wenn Jude und Christ in allen Beziehungen gleich erachtet und behandelt werden. Da nun den Christen die Erfüllung religiöser Pflichten im Amte keine Schwierigkeiten bereitet, ist das Wesen der wahren Gleichberechtigung dahin zu verstehen, daß dem Juden der Zugang zu allen Remtern und Stellungen offen stehen muß, ohne daß er zu einer Aebertretung religiöser Gesetze veranlaßt wird. Solange die Erfüllung religiöser Gebote ein Hindernis für die Besetzung eines Amtes ist, ist die wirklich: und voll-