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Im deutschen Reich · 1913-10-01 · Heft 10 (Oktober 1913) · p. 451

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 10 (Oktober 1913)
Article
Gegner des Gleichberechtigungskampfes
Date
1913-10-01
Page
451 (sequence 3)
Language
German
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Gegner des Gleichberechtigungskampses. 4Öl Ohne dabei irgendwie den Standpunkt einer der religiösen Parteien einzunehmen, ist natürlich der Centralverein weit davon entfernt, die Wichtigkeit der religiösen Güter und ihrer Erhaltung auch nur im geringsten zu bezweifeln. Er betont sogar im Gegenteil, daß der von ihm vertretene Gedanke, die Forderung unbedingter Gerechtigkeit, eines der charakteristischen religiösen Gebote des Judentums ist, ohne das unsere Religion überhaupt keine Bedeutung hätte, ja gar nicht denkbar wäre. And er stellt in gewissem Sinne eine religiöse Forderung, wenn er verlangt, daß in dem großen Blütenkranze des religiösen Ideenschatzes gerade diese kostbarste Blume nicht übersehen oder gar gänzlich aus ihm herausgerissen werde. Aus der Verweigerung des Rechts — entweder der jüdischen Religion oder dem einzelnen Juden gegenüber — entstand stets das jüdische Leid; ein anderes Erklärungsprinzip für das äußere llnglücf und die Rot der Juden ist weder in früheren Zeiten noch heute vorhanden. Die Gegner des Gleichberechtigungskampfes heben nun aber hervor, daß gerade Anglück und Leiden eine Quelle religiöser Läuterung und Einsicht und damit der Religion selber seien, daß im Glücke und Wohlleben jedoch der religiöse Sinn mit allen seinen guten Folgen verloren gehe. Zu diesem positiven Grunde fügen sie einen weiteren, der nur für unsere Sonderverhältnisse Geltung und Bedeutung hat. Sie weisen daraus hin, daß wir in einem Staate leben, der zwar nicht dem Gesetz nach ein christlicher ist, der aber in Wahrheit trotzdem diesen Charakter tragt, da alle seine öffentlichen Einrichtungen aus das Christentum und dessen Brauche zugeschnitten sind. Sobald nun in einem solchen Staatswesen, so folgern sie, mit zunehmender Gleichberechtigung die Juden in größerer Zahl in Beamtenstellungen einrückten, wäre zunächst zu befürchten, daß sie das Religionsgesetz in jeder Beziehung überträten und so die Religion in die Gefahr einer Lockerung und Auflösung ihrer Lehren brächten. Die Erfahrungen, die bisher gemacht n orden seien, berechtigten sogar zu dem Schlüsse, daß nicht wenige zum gänzlichen Abfall verlockt würden und der Religion der Vater einfach den Rücken kehrten. Aus allen diesen Gründen sei der Kampf um die Gleichberechtigung, wenigstens um die politische, kein Ziel, dessen Erreichung mit Freuden zu begrüßen sei. Dem ersten dieser Einwande gegenüber ist nun zu erwidern, daß das Leiden der Juden, ihre Rot und ihr Unglück auf die Angerechtigkeit und den Haß, das will sagen, auf unsittliche Empfindungen und Handlungen anderer Menschen zurückgehen. Es zeugt aber nicht von gelauterten sittlichen Prinzipien und nicht von religiöser Einsicht, wenn man sich Angerechtigkeit und die Ausbrüche des

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