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Im deutschen Reich · 1913-09-01 · Heft 9 (September 1913) · p. 399

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 9 (September 1913)
Article
I. Der deutsche Jude in der Armee
Date
1913-09-01
Page
399 (sequence 15)
Language
German
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Der deutsche Jude in der Armee. 399 besseren Zeit — um gesellschaftlicher Vorteile willen uns loslösen aus der großen Kette, die durch die Jahrhunderte reicht? Aber ich sagte schon, es wird besser werden. (Zuruf: Wann?) Auch dieses Eis wird brechen; wir wollen nicht so verzweifelt sein. Zunächst einmal vertraue ich darauf, daß schließlich noch in jedem SLaatswesen Recht und Gesetz doch gesiegt hat: ich vertraue auch darauf, daß doch die Konsequenzen daraus gezogen werden, daß wir in kritischen Zeiten dem Staate gegenüber unsere Schuldigkeit und unsere Pflicht erfüllt haben. Aber im übrigen, meine Damen und Herren, wenn es nicht so schnell vorwärts geht, und wenn die Aenderung nie kommen würde, die Liebe z u m Vaterlande bei uns wird dieselbe s e i n. (Bravo!) Die herrschenden Schichten sind nicht das Vaterland; das Vaterland ist etwas ganz anderes. Das lieben wir, weil wir darin geboren sind, das lieben wir, weil unsere Eltern und Großeltern darin gelebt haben. Mir liegt es nicht, eine übertriebene nationale Phrase anzuwenden; aber das rann keiner bestreiten, daß man das Land, in dem man geboren wurde, in dem die Väter lebten die Jahrhunderte hindurch, daß man das Land liebt und nur dieses Land mit innerer 'Wahrheit lieben kann. Aber etwas anderes allerdings müßten die Herrschenden und Maßgebenden sich überlegen: ob die Liebe zum Staat nicht notleidet bei einer dauernd ungerechten Behandlung. Ob die Maßgebenden im Staate nicht begreifen, daß die Liebe zum Vaterland" allein nicht genügt? Die Liebe zum SLaatswesen und ein Staatsbürgerbewußtsein ist auch notwendig, und dieses Staatsbürgerbewußtsein leidet Not bei jeder Rechtskränkung. Der einzelne muß wissen, warum er sich als Bürger des Staates fühlt, und auf die Dauer wird er sich als Bürger des Staates nur fühlen können, wenn der Grundsatz des gleichen Rechts durchgeführt ist. Das gilt nicht nur für jüdische Angelegenheiten; dieser Gedanke hat eine viel größere und weitere Bedeutung. Es kommen noch andere Rechtskränkungen in Deutschland vor, und zum Teil sind auch unsere Verfassungen noch so, daß von einem gleichen Recht aller Bürger nicht gesprochen werden kann. Alles das hindert das wahre Staatsbürgerbewußtsein; aber die verfassungsmäßige Schaffung des gleichen Rechts undseine Durchführung in der Praxis schafft das wahre Nationalgefühl, schafft die Stimmung, daß jeder einzelne Bürger des Staates den Staat nicht als irgend etwas Fremdes sich gegenüber empfindet, sondern sich bewußt ist, daß er selber ein Stück Staat darstellt und zum Staate gehört, interessiert ist am Wohlergehen und am Aufstieg des Staates- Deswegen ist es auch wieder ein deutscher Kampf, den wir führen. Wir wollen nicht, daß Tausende von jüdischen Bürgern das Gefühl in der Brust tragen, daß in d iesem Staate, an dem

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