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Im deutschen Reich · 1913-07-01 · Heft 8 (Juli 1913) · p. 351

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 8 (Juli 1913)
Article
Deutsch-nationaler Handlungsgehilfen-Verband kontra Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
Date
1913-07-01
Page
351 (sequence 8)
Language
German
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Deutsch-nationaler Handlungsgehilfen-Verband. 351 gung des Vereins für Sozialpolitik habe Schmoller zweifellos die Worte über die Juden gesprochen. Schack hätte den Bericht geschrieben und die Worte feien sicher gefallen. Der Kläger gab zu, daß in den Zeitschriften und Büchern antisemitische Bemerkungen vorkämen. Von dem Verein der deutschen Kaufleute würden die Mitglieder des D, H. V. als die „teutschen Jünglinge" bezeichnet; das, was ihnen am heiligsten sei, würde mit Spott und Hohn überschüttet. Der Verein Deutscher Kausleute habe den D. H. V. als Asterorganisation bezeichnet, von Pücklergarde usw. gesprochen. Es gebe keinen Schaudernamen, den man dem D. H. V. nicht angehängt habe. Der Biederschlag dieser Stimmung seien die harmlosen antisemitischen Bemerkungen in der „Handelswacht". Der Hauptärger des Central- Vereins gegen den D. H. B. sei der, daß man ihm nicht gestatten wolle, eine Organisation zu schaffen, die keine Juden aufnehme. Das wolle ihm der Centralverein nicht erlauben und darum drehe sich der Kamps. Der Privatkläger Both steht auf dem Standpunkt, daß das vertrauliche Flugblatt an die Prinzipale eine bewußte Ehrabschneiderei für ihn sei. Zu den Jahren 1893/95 habe man zurückgehen müssen, um dem D. H. D. den rohesten Badauantisemitismus nachzuweifen. Solche Kampfesweise sei nicht vornehm zu nennen. Die Verurteilung wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Blitz sei feine einzige Strafe. Or. Mainzer erhält sodann das Schlußwort, wobei er vom Vorsitzenden wiederholt unterbrochen wird. Einleitend führt er aus, daß es nicht korrekt sei, einen Mann wie Keller auf eine vom Magistratssyndikus Dr. Hiller als antisemitisch bezeichnete Beisitzerliste zu setzen. Keller weise es weit von sich, auf eine antisemitische Liste gesetzt zu werden. Die Geschäftsstelle des D. H. V. sei Wohl in der Läge, eine Prinzipalsliste einzureichen. Wenn Or. Beichard behauptet habe, daß sich der Centralverein noch niemals mit den Kaufmannsgerichtswahlen besaßt habe, so irre er, denn schon 1909 sei dies der Fall gewesen. Früher konnte er es nicht tun, denn die Ortsgruppe des Centralvereins in Frankfurt sei erst Ende 1907 gegründet worden und er, der Beklagte, habe erst Ende 1968 den Vorsitz übernommen. Ich habe — so fuhr Dr. Mainzer fort — die Tatsache unter Beweis gestellt, daß ich von jüdischen Gehilfen aufgefordert wurde, Flugblätter zu veröffentlichen, um zu zeigen, daß ich in Währung berechtigter Interessen dritter — der jüdischen Kaufmannsgehilfen — gehandelt habe. In der Frage der Sonntagsruhe nimmt der D. H. V. bekanntlich eine sehr einseitige Stellung ein, durch die die Interessen der orthodoxen jüdischen Kaufleute geschädigt werden; auch sie sind bei den Kaufmannsgerichtswahlen zu .währen, weil in dieser Frage die Kaufmannsgerichte Gutachten abgeben. In der „Handels-

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