Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 8 (Juli 1913)
- Article
- Deutsch-nationaler Handlungsgehilfen-Verband kontra Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
- Date
- 1913-07-01
- Page
- 347 (sequence 4)
- Language
- German
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Deutsch-nationaler Handlungsgehilfen-Verband. 347 Herr Keller unb andere ohne ihren Willen auf die Liste. Nun wird der Vorwurf der antisemitischen Drahtzieherei nur der Frankfurter Wählleitung des D. H. V. gemacht. Die Privatkläger, die in Hamburg domizilieren, können sich dadurch nicht im geringsten beleidigt fühlen. Durch die Bemerkung, daß man nicht Richter wählen soll, die von dem gehässigsten antisemitischen Geist durchdrungen sind, können sich nur die Kaufmannsrichter selbst beleidigt fühlen. Es sollten durch diese Bemerkung die jüdischen Wähler davor gewarnt werden, solche Leute zu Kaufmannsrichtern zu wählen. Wer die „Handelswacht" liest, die ihren Lesern systematisch Antisemitismus einträufelt, ist gegen die Juden voreingenommen. Das ist ganz selbstverständlich, daß man die Wähler daraus hinweist, nicht solche Leute zu wählen. Weiter ist zu erwägen, daß tagtäglich Richter im politischen Leben abgelehnt werden. Wann ist es jemals vorgekommen, daß sich ein Richter dadurch beleidigt fühlte? Das ist das gute Recht jedes Menschen, der vor einen Richter kommt, ihn abzulehnen. Wer zur Wahl steht, muß es sich gefallen lassen, daß! seine Qualität für den Posten eingehend erörtert wird. Eine Beleidigung liegt in der Bemerkung jedenfalls nicht. Bezüglich der Ausdrücke „wildeste Fudenhetze" und „roheste radauantisemitische Verhetzung" halte ich den Wahrheitsbeweis für erbracht und bin der Meinung, daß auch der Schutz des § 193 einschlägt. Durch Jahrzehnte (1893 bis 1910) wird vom Verein „deutscher" Kaufleute oder von „daitschen Kaufleuten" gesprochen. Der Verein wird als „kleiner Kohn", die Mitglieder werden als „Kohne" bezeichnet. Bei Zusammenstellung von Wahlresultaten werden andere Vereine namentlich aufgezählt, während der Verein deutscher Kaufleute als „Kohn" bezeichnet wird. Vor allem ist zu bemerken, daß in der Literatur des D-H. V. den Juden die Eigenschaft als Deutsche systematisch abgesprochen wird. Es existiert ein förmliches System des Herunterreißens,- alles Schlechte wird dem Judentum angehängt. Hierauf ist das Hauptgewicht zu legen: Es handelt sich nicht darum, auseinanderzusetzen, ob der Antisemitismus berechtigt ist, sondern es handelt sich darum, den Ton und die Art festzunageln, wie der D. H. V. die Iudenhetze betreibt. Durch jahrelang immer wiederkehrende höhnische Bemerkungen, durch Verallgemeinerung irgendeines Vorfalles wirkt er verhetzend. Eine angeblich erfolgte Verfehlung eines jüdischen Prinzipals dem Personal gegenüber wird herausgegriffen, um den jüdischen Prinzipalen in die Schuhe zu schieben, daß sie sich gegen ihr weibliches Personal vergehen. Soll man dies anders bezeichnen als „rohester Antisemitismus"? Mit Worten, daß die Juden „schwüle Sinnlichkeit" und „Profitgier" besitzen, werden die Leser der „Handelswacht" verhetzt.