Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 7 (Juni 1913)
- Article
- Zum 25jährigen Regierungsjubiläum Wilhelms II.
- Date
- 1913-06-01
- Page
- 295 (sequence 7)
- Language
- German
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Zum 25 jährigen Regierungsjubiläum Wilhelms II. 295 nur dem Zufall nach Deutsche, wir sind dem Wesen, dem Geiste, wir sind dem Schicksal nach Deutsche." — So glauben wir am besten unseren Kaiser an seinem Ehrentage zu erfreuen, so ihm am besten immer zu dienen. Wir geben dem Kaiser, was des Kaisers ist, und- Gott, was Gottes ist. Den Spuren Rießers folgend sei es uns noch einmal gestattet, die Manen dieses Streiters für Recht und Freiheit heraufzubeschwören. Ihm wurde Lei seiner Aebersiedlung nach Frankfurt (Main) von seinen Hamburger Freunden ein Ehrengeschenk, eine goldene Denkmünze, überreicht. Auf der tzauptseite derselben sehen wir^) „auf einem Throne, von einer SLrahlenglorie umgeben, eine Mutier, die zwei Kinder an ihren Brüsten nährt: es ist die Liebe, die alle Menschen mit gleicher Sorge, gleicher Zärtlichkeit umfaßt. Vor ihr zu beiden Seiten das jüdische und christliche Religionsbekenntnis, dargestellt in zwei Frauen: die christliche Figur sitzend, auf dem Haupte die Krone, in der Hand das Szepter, sich stützend auf die Evangelien und Brief und Siegel; die jüdische kniend und gefesselt, das Gesicht klagend zur Liebe gewandt, die rechte Hand auf die Gesetztafeln stützend, mit der linken auf ihre Schwester deutend." Hat die Denkmünze heute nur noch einen geschichtlichen Wert? Wir sind wahrlich die letzten, die leugnen wollen, daß unsere Lage während der 25 jährigen Regierung unseres Kaisers in mancher Beziehung besser geworden ist. Wir würdigen den hohen Wert der Kaiserlichen Kundgebungen, von denen wir schon gesprochen haben, — und wir können noch auf die Stellungnahme der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" gegen Stöcker vom Fahre 1889 und auf das Schreiben des Kaisers vom 28. Februar 1896 über „Politische Pastoren" Hinweisen* 2); wir erkennen ferner dankbar an, daß seit 1899 den Religionsschulen der jüdischen Gemeinden in den altpreußischen Provinzen Staatsmittel, wenn auch bei weitem nicht genügende, zur Verfügung stehen; wir Wilsen, daß jüdische Rechtsanwälte in den letzten Jahren in größerer Zahl zu Notaren, jüdische Assessoren zu Richtern ernannt worden sind; wir freuen uns, daß des Kaisers Huld einige unserer hervorragendsten Glaubensgenossen auszeichnet, Männer, die den deutschen Gedanken in der Welt, der eine als Generaldirektor der bedeutendsten Schiffahrtsgesellschaft der Welt, der andere als der Begründer der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft, zn verbreiten verstanden haben. And wenn Hinzpeterb) mit Recht betont: „daß der Kaiser von der so eminent künstlerisch begabten und tätigen Mutter wohl eine gewisse Freude an der Ausübung des eigenen ererbten Talents und eine warme Begeisterung für alle Schöpfungen der Kunst hat", so hat diese edle Begeisterung Wilhelm II in persönliche Berührung mit einem der ersten Großhändler unter den deutschen Juden gebracht, dessen Kunstsammlungen, dessen Eintreten für alles Schone, Edle und Gute, der Kaiser u. a. dadurch ehrte, daß er ihm sein Bild mit eigenhändiger Unterschrift und einem ehrenvollen Schreiben übersandte. Aber so erfreulich alle diese Tatsachen, die wir hier angeführt haben, auch sind, wir müssen zu unserem Bedauern doch feststellen, daß die Rechte, auf die wir nach Gesetz und Verfassung 1) A. a. O. I, 165. 2) Philippson a. a. O. II Seite 55 „Politische Pastoren sind ein Anding. Wer Christ ist, der ist auch sozial; christlich sozial ist Ansinn und führt zur Selbstüberhebung und Anduldsamkeit." s) A. a. O. Seite 6.