Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 7 (Juni 1913)
- Article
- Zum 25jährigen Regierungsjubiläum Wilhelms II.
- Date
- 1913-06-01
- Page
- 292 (sequence 4)
- Language
- German
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292 Im deutschen Reich. mal^), „es gibt in Glaubenssachen keinen Zwang. Hier entscheidet allein die freie Aeberzeugung des Herzens." Oh, Ihr schwachen Naturen, die Ihr so gottverlassen seid, daß Ihr, um Euch oder Euren Kindern den Kampf ums Dasein zu erleichtern, aus dem einen Lager in das andere übergeht! Glaubt Ihr, mit ruhigem Gewissen und aufrechten Hauptes dem Kaiser gegenüb ertr et en zu können, der vor einigen Wochen bei der Gedenkfeier im Landhaus zu Königsberg die Worte sprach: „Wir können den heutigen Gedenktag nicht schöner begehen als durch das erneute Gelöbnis, uns unserer Vergangenheit und unserer Väter allezeit würdig zu erweisen und die uns als köstliches Erbe überkommenen idealen und religiösen Güter zu pflegen und zu mehren für den opferfreudigen Dienst am teuren Vaterlands." Staatsgesetz ist uns Gottesgesetz. Wenn wir uns ohne Unterschied der politischen und religiösen Richtung im Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens zusammengeLan haben, um unsere staatsbürgerliche und gesellschaftliche Gleichstellung zu wahren und ins in der Pflege deutscher Gesinnung zu stärken, so verschmelzen wir wahre Glaubenstreue und echte Vaterlandsliebe. Hält es doch schon Gabriel Rießer in seiner im Jahre 1831 erschienenen Schrift „Aeber die Stellung der Bekenner des Mosaischen Glaubens in Deutschland. Rn die Deutschen aller Confessionen" für notwendig, Vereine zu bilden, „deren Mitglieder ihren ernsten Willen aussprechen, alles zu tun, was nach ihrer besten llleberzeugung der Erwerbung der bürgerlichen Gleichheit für ihre Glaubensgenossen förderlich sein kann"-). Aber er bemerkt hierbei): „Es ist kein besonderer Zweck, den wir verfolgen; es ist dasselbe Ziel, auf das alle Fortschritte der Menschheit seit Jahrhunderten gerichtet sind, das wir auf der Bahn, die uns angewiesen ist, zu erreichen streben; es sind dieselben Grundsätze des Rechts, der Freiheit, der Menschlichkeit, von denen alle Völker der Erde ihr Heil zu erwarten haben, die wir in unserer Sphäre in Anspruch nehmen." Weil wir gute Juden bleiben wollen, aber zugleich mit vollem Herzen und ganzer Seele an unserem Vaterlande hängen, haben wir das Gefühl der politisch Geschädigten. „Keine Zurücksetzung oder Ausschließung wegen des religiösen Bekenntnisses" forderte der Abgeordnete Vassermann bei der ersten Lesung der Wehrvorlage (am 8. April 1913). Es handelt sich für uns „dabei nicht um zu vermehrende Rechte, um zu verringernde Lasten der Regierung oder dem Staat gegenüber; wir wollen nur für gleiche Lasten, die wir allenthalben willig tragen, auch gleiche Rechte mit den übrigen Staatsbürgern. Wir wollen keine Abgabe erlassen haben, als die der religiösen Lüge; wir wollen nichts, als daß man uns rechtlich so behandele, wie man uns behandeln würde, wenn wir einen Schritt getan hätten, gegen den sich unser Gewissen sträubt^)". In gleichem Sinne schreibt Rießer an einer anderen Stelle^): „Dem deutschen Vaterlande werden wir alles opfern — nur Glauben und Treue, Wahrheit und Ehre nicht; denn *) Rede bei der Einweihung der Schloßkirche zu Wittenberg am 31. Oktober 1892. 2) Band 2, S. 33, Gabriel Rießer. Gesammelte Schriften. Herausgegeben von Dr. M. Isler. 3) a. a. 0., S. 35. 4) Rießer a. a. O. Seite 52. 5) a. a. O. Seite 184 in der Schrift „Verteidigung der bürgerlichen Gleichstellung der Juden gegen die Entwürfe des Herrn Dr. H. E. G. Paulus 1831.