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Im deutschen Reich · 1913-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1913) · p. 265

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1913)
Article
Berlin / K.
Date
1913-05-01
Page
265 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Korrespondenzen. 265 „Pfälzische Presse" berichtet über diese neue Iudenschandtat, die Verstümmelungeines 6jährigen Christen- Knaben durch den Juden Salomon: „Als Täter, der den sechs Jahre alten Knaben Heinrich Brand aus Landau, Pfalz, in schändlichster Weise verstümmelt hat, wurde der 40 Jahre alte, aus Kaiserslautern gebürtige Karl Salmon, zurzeit ohne Gewerbe, verhaftet. Er hat vor dem Untersuchungsrichter ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ob Salmon für die Tat voll verantwortlich gemacht werden kann, ist fraglich, da er geistig nicht normal ist." — — — Soweit der Bericht. — Man sieht, daß der edle Hebräer nach berühmten Mustern gleich wieder als „geistig nicht normal" hingestellt wird, damit er — wie immer in solchen Fällen — bem; Richter entgehen soll. — Auch die sinnlichen Gelüste werden ohne jeden Beweis gleich mit ausgetischt. In Wirklichkeit hat der Jude mit seinem Taschenmesser den Schnitt gemacht, um das Blut zu genießen." Als die „Hochwacht" am 23. Februar Karl Salmon ausdrücklich als Juden bezeichnete, war bereits fast mit denselben Worten durch Pfälzische Blätter bekannt und mußte auch der „Deutschen Hochwacht" bekannt sein, daß Karl Salmon weder Salomon heißt, noch Jude ist. Der „Landauer Anzeiger" vom 11. Februar berichtete: „lieber den Verbrecher Karl Salmon erfährt man noch folgendes: Er wurde am 29. Mai 1872 in Kaiserslautern geboren, ist in Rockenhausen beheimatet, protestantisch, von Beruf Kaufmann und war letzte Zeit ohne Stellung. Sein Leumund ist der denkbar schlechteste. Schon beim Militär erhielt er eine ganze Reihe von Vorstrafen und wurde schließlich in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt. Salmon trieb sich fast in der ganzen Welt umher. So war er in Amerika; in Lothringen lernte er das Arbeitshaus kennen und hatte in den Jahren 1894 bis 1904 in Kaiserslautern eine ganze lange Reihe von Strafen, hauptsächlich wegen Bettelns und Landstreicherei, erhalten. — Der schwerverletzte Knabe ist munter, es muß eine nochmalige Operation an ihm vorgenommen werden.. Rach Beendigung der Untersuchung wird Salmon zwecks Beobachtung seines Geisteszustandes in eine Irrenanstalt verbracht werden." — Daß der Bernsteinsche Fall, der bei dieser Gelegenheit von der „Deutschen Hochwacht" wieder erwähnt wird, ebensowenig mit dem Ritualmordmärchen irgendwie etwas zu tun hatte, ist längst bekannt und braucht hier nicht weiter erörtert zu werden. Daß aber die „Hochwacht" den Verbrecher Salmon durch Auslassung der Bezeichnung „protestantisch" und Umstellung des Namens Salmon in Salomon und unter wiederholter Behauptung, dieser Verbrecher sei Jude, das widersinnige Blutmärchen auffrischt, und wie sie

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