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Im deutschen Reich · 1913-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1913) · p. 249

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1913)
Article
Geschäftsbericht und Diskussion
Date
1913-05-01
Page
249 (sequence 3)
Language
German
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Kausmannsgerichtswahlen in Frankfurt a. M. 249 Telephonnummer der Firma verzeichnet sind. Nachdem so das Material vorbereitet ist, werden zunächst die Karten derjenigen Gehilfen, die auf den erwähnten, von den Firmen eingegangenen Listen verzeichnet sind, aussortierL, und die auf ihnen noch leer gebliebene Rubrik für Namen, Adresse und Telephonnummer der Firma ausgefüllt. Die übriggebliebenen Karten werden sodann in folgender Weise weiter behandelt: Gs wird eine etwa 20 Mitglieder umfassende Kommission von Vertrauensmännern, bestehend aus personalkundigen Agenten, Gehilfen und selbständigen Kaufleuten, zusammenberufen; dort werden die auf den Karten verzeichneten Namen verlesen, diejenigen, auf denen ein Name verzeichnet ist, der einem der Anwesenden als der eines Chefs oder sonstigen nicht Wahlberechtigten bekannt ist, ausgeschieden, diejenigen Karten dagegen, auf denen ein Name verzeichnet ist, dessen Träger einem der Anwesenden als Angestellter einer bestimmten Firma bekannt ist, durch Eintragung der Firma ergänzt und zu denjenigen gelegt, die auf Grund der Mitteilung der Firmen schon aussortiert waren. Selbstverständlich bedarf es hierzu einer Reihe von Sitzungen. Eine noch viel größere Anzahl von Sitzungen müssen die vorher erwähnten, zur Bearbeitung des Handelsregisters und der Gemeindelisten einberufenen Kommissionen abhalten. Nunmehr bleiben die Karten derjenigen wahlberechtigten Gehilfen übrig, die weder von den Firmen angegeben, noch den Mitgliedern der Kartothek-Kommission persönlich bekannt waren. Zur Bearbeitung dieser an Zahl recht erheblichen Karten werden nun bezahlte oder freiwillige Boten entsandt, die durch persönlich e Nachfrage in den in der Gemeindeliste verzeichneten Wohnungen tunlichst feftzustellen haben, wo der Betreffende angestellt ist, oder falls er inzwischen seine Wohnung gewechselt hat, ohne daß in der alten Wohnung seine Firma festgestellt werden kann, wohin er verzogen ist. Ferner haben die Boten festzustellen, ob etwa der Betreffende selbständiger oder gegen festes Gehalt angestellter Agent, Ausländer und dergleichen ist. Die Karten aller derjenigen, die, sei es durch Boten, sei es durch die Kartothek-Bearbeitungskommission, als Ausländer, selbständige Kaufleute, Angestellte auswärtiger Firmen oder Besitzer eines über 5000 Mk. hinaus geh enden Gehaltes festgestellt werden, werden ausgemerzt; alle übrigen Karten nunmehr nach den vom amtlichen Wahlkommissar bestimmten Wahlbezirken geordnet. Da jeder Gehilfe in demjenigen Bezirk wahlberechtigt ist, in dem seine Firma ihren Sitz hat, ist es nötig, daß die ausgefüllten Karten nach Firmen und sodann weiter nach dem ABC geordnet werden. Die so hergestellte Kartothek für die einzelnen Wahlbezirke wird den Bezirkswahlleitern am Wahltag übergeben und bildet die Grundlage für den Schlepperdienst. Etwa drei bis vier Wochen vor der Wahl werden zum erstenmal diejenigen Gehilfen zu einer vertraulichen Besprechung über die Wahlvorbereitungen zusammenberufen, die uns seitens der Firmeninhaber auf dem obenerwähnten Angestelltenverzeichnis als Vertrauensmänner empfohlen oder von unserem Kaufmannsgerichtswahlausschuß direkt als Vertrauensmänner gewonnen worden sind. In der VerLrauensmännerbesprechung wird auf die Bedeutung der Kaufmarrnsgerichtswahlen hingewiesen und für die Agitation in den einzelnen Geschäften Anweisungen erteilt. Diese Agitation ist die Hauptaufgabe der Vertrauensmänner. Sodann wird in der ersten Vertrauensmännerversammlung die Vertrauensmännerliste, soweit sie für einzelne Geschäfte noch nicht komplett ist, tunlichst ergänzt.

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