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Im deutschen Reich · 1913-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1913) · p. 248

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1913)
Article
Geschäftsbericht und Diskussion
Date
1913-05-01
Page
248 (sequence 2)
Language
German
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248 Im deutschen Reich. Danach dankte Dr. Apfel, Berlin, dem Vorstand namens des Verbandes der jüdischen Iugendvereine für die Unterstützung der Jugendbewegung und seine absolute Toleranz in dieser Frage. Gr bittet die Ortsgruppenvorstände des Vereins um stärkere Beteiligung an der Jugendbewegung. Die deutsche jüdische Jugend sei keinesfalls, wie man so oft höre, zionistisch gesinnt. Man müsse sich aber um sie kümmern, damit sie nicht unbewaffnet der zionistischen Agitation unterliege. Hierauf erstattete Herr Dr. Max Mainz er, Frankfurt a. M a i n einen Bericht über Organisation der Aaufmannsgerichtsrvahlen in Frankfurt a. LN. Die KaufmannsgerichLswahlen bieten dadurch für die Agitation größere Schwierigkeiten als andere Wahlen, daß an'fast allen Orten keine Liste der wahlberechtigten Gehilfen existiert, vielmehr jeder Gehilfe zur Wahl zugelassen wird, dem von seinem Chef bescheinigt wird, daß er bis zum Wahltag 25 Jahre alt geworden, deutscher Staatsangehöriger, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist und an Gehalt nicht über 5000 Mk. bezieht. Eine wirksame Agitation hat also zur Voraussetzung, daß auf Amwegen eine möglichst vollkommene Liste der wahlberechtigten jüdischen Gehilfen geschaffen wird. Zu diesem Zwecke setzten wir schon im Herbst eine aus zwei Chefs und zwei oder drei Gehilfen bestehende Kommission ein, welche auf Grund des Handelsregisters alle diejenigen Frankfurter Firmen f est -- zu stellen hat, die im Besitze von Juden sich befinden oder in deren Leitung Juden sitzen. Auf Grund dieser Liste richten wir sodann an die Firmeninhaber privatim, beziehungsweise an die jüdischen Leiter von Aktiengesellschaften, und G. m. b. H. ein Zirkular, worin wir unter Darlegung der Verhältnisse bitten, auf einem beigefügten Formular uns eine Liste ihrer wahlberechtigten jüdischen Handlungsgehilfen zu erteilen. Es empfiehlt sich, für die Rücksendung der ausgefüllten Liste ein Freikuvert beizufügen. Soweit die Listen nicht ausgefüllt an uns zurückgehen, lassen wir sie durch Boten einziehen. Die Beschränkung der Versendung des Zirkulars auf solche Geschäfte, bei denen man vermutet, daß eine größere Anzahl jüdischer Angestellter vorhanden ist, hat sich als unzweckmäßig erwiesen, weil die Zahl der jüdischen Angestellten schwer zu beurteilen ist und bei solchem Vorgehen manche Firma übersehen wird, die viele jüdische Angestellte hat. Eine zweite Kommission stellte in den Mitgliederlisten der beiden in Frankfurt existierenden Gemeinden, der israelitischen Gemeinde und der israelitischen Religions-Gesellschaft, alle diejenigen Mitglieder fest, die nach ihrer beruflichen Bezeichnung und ihrem Alter möglicherweise wahlberechtigte Kaufmannsgehilfen sein können. Damit dabei nicht unnötig viel Leute versehentlich als mutmaßlich wahlberechtigt bezeichnet werden, die es nicht sind, weil sie zwar noch als Gehilfen, Bankbeamte, Kaufmann schlechtweg öder Agent in der Liste bezeichnet, aber tatsächlich schon selbständiger Kaufmann oder selbständiger Agent sind, werden die Gemeindelisten unter Zuhilfenahme des Frankfurter Adreßbuches bearbeitet derart, daß jedes im Adreßbuch als selbständiger Kaufmann, Teilhaber einer Firma oder dergleichen kenntlich gemachtes Gemeind emitglied aus unserer Liste weggelassen wird. Auf diese Weise erfolgt bereits eine gewisse Sichtung des Materials. Die Aamen der so festgestel(ten, vermutlich wahlberechtigten Gehilfen werden auf Karten übertragen, auf denen Rubriken für Aamen und Wohnung des Gehilfen, Aamen, Adresse und

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