Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1913)
- Article
- Diskussion
- Date
- 1913-05-01
- Page
- 237 (sequence 14)
- Language
- German
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Diskussion. 237 baj3 die Vorstandsmitglieder das, bevor sie den Antrag auf die Tagesordnung gesetzt haben, auch reiflich überlegt und trotz dieser Bedenken es für notwendig befunden haben, das Problem hier zur Erörterung zu bringen. Der Punkt der Resolution, gegen den wir uns wenden, ist die Auseinandersetzung und die Zergliederung des Zionismus, wie.sie im Absatz 4 vorgenommen Wird. Wir sind der Ansicht, daß diese Zergliederung eine vollkommen willkürliche Definition des Zionismus durch die betreffenden Antragsteller ist, für die sie irgendwelches Fundament überhaupt nicht liefern können. Herr Geheimrat Fuchs hat sehr richtig gesagt, man solle sich nicht an Aeußerungen einzelner Heißsporne halten, sondern sich an das halten, was offiziell als Meinungsäußerung einer Organisation anzusehen ist. Das ist so klar, wie wenn ich sage: was Gesetz für den Centralverein ist, darüber hat der Centralverein selbst zu beschließen. Ist das aber richtig und kann daran nicht gezweifelt werden, so können Sie, was Zionismus und was ein Zionist ist, hier nicht willkürlich in einer Versammlung des Centralvereins dekretieren, sondern Sie müssen ad fontes hinab steigen und müssen sich an die Grundsätze des Zionismus halten, und diese Grundsätze finden Sie allein niedergelegt in dem Grundgesetz, dem Baseler Programm. Eine Aenderung dieses Programms hat bis heute nicht stattgefunden. Mas sagt das Baseler Programm? Es ist ja bereits zitiert worden: § 1 verlangt die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte für das jüdische Volk. Wer das nicht unterschreibt, den können Sie und der kann sich selbst nicht zum Zionisten machen. Wenn Sie diese Grundlage des Baseler Programms nehmen, dann finden Sie darunter zwei Begriffe, die mit dem Programm des Centralvereins unvereinbar sind. Zunächst der Begriff öffentlichrechtliche Heimstätte, den ich aber unter Amständen noch preisgeben will. Dann aber vor allem — und darüber hilft kein Drehen und kein Deuteln — der Begriff: jüdisches Volk. (Sehr richtig!) Dieser Begriff ist die Grundlage des Baseler Programms. Es hat keinen Zweck, schön zu tun, es hat keinen Zweck, wissenschaftliche Definitionen heranzuziehen (jeder von uns weiß, insbesondere die Juristen, daß über die Begriffe Volk, Nation u. dgl. auch unter den Gelehrten Meinungsverschiedenheiten bestehen). Aber, meine Herren, es wird doch niemand behaupten können, daß jemand gleichzeitig zwei Völkern gemeinsam an gehören kann. Die beste Widerlegung haben ja die eigenen Ausführungen des Herrn Geheimrat Fuchs gegeben, indem er sein eigenes Erleben geschildert hat. Er hat uns wohl erzählt, daß er von Jugend auf deutsches Nationalgefühl empfunden hat wnd hat uns erklärt, jüdisches National empfinden habe er nie gekannt und habe es auch heute nicht. Daraus folgt also, daß jüdisches und deutsches Nationalbewußtsein nebeneinander nicht denkbar sind. (Widerspruch.) Herr Fuchs hat allerdings leider aus seinen persönlichen Erfahrungen nicht den nach meiner Meinung allein richtigen, sondern einen falschen Schluß gezogen, nämlich den der Verträglichkeit des Nebeneinandergehens zweier Nationalgefühle. Auf jeden Fall aber kann doch, mag man über die Begriffe Nation und Nationalgefühl denken wie man will, Zweifel darüber nicht herrschen, daß es unmöglich ist, zwei Völkern zu gleicher Zeit anzugehören. (Anterbrechungen! Zuruf:^Wenn der Vater deutsch iund die Mutter französisch ist!) Bei der Stellungnahme des Zionismus gegenüber dem Centralverein braucht man sich mit den Aeußerungen einzelner Heißsporne auch gar nicht zu beschäftigen. Es handelt sich doch zum Teil um Beschlüsse zionistischer Generalversammlungen, zum Teil um Beschlüsse von zionistischen Ortsgruppen, die einstimmig gefaßt worden sind, und zum Teil um