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Im deutschen Reich · 1913-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1913) · p. 236

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1913)
Article
Diskussion
Date
1913-05-01
Page
236 (sequence 13)
Language
German
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236 Im deutschen Reich. Vorredner, nehmen Sie die Resolution an, und Sie werden ein großes Werk tun nach außen und nach innen. (Bravo!) Vorsitzender: Es ist ein Antrag eingegangen, die Redezeit schon von jetzt ab auf fünf Minuten zu beschränken. Herr Rechtsanwalt Dr. B r u n o Weil, Straßburg i. E.: Es ist, absolut unmöglich, einen Antrag, der erhebliche sachliche Abweichungen enthält, -in fünf Minuten zu begründen. Ich bitte daher, falls Sie die Redezeit auf fünf Minuten beschränken wollen, zum mindesten denjenigen, die Anträge gestellt und sie zu begründen das Bedürfnis haben, die erweiterte Redezeit zu gewähren. Sollte das nicht der Fall sein, so muß angenommen werden, daß die Versammlung nichts anderes hören will, sondern einfach dem Antrag, wie er vorliegt, zustimmen will. Vorsitzender: Sie haben das Präjudiz gehört, das der Vorredner der Versammlung gestellt hat. Ich darf annehmen, daß Sie sich in der Objektivität Ihrer Abstimmung dadurch nicht beeinflussen lassen werden. Ich will damit nicht sagen, daß ich persönlich es für unbillig halten würde, den Antragstellern etwas länger das Wort zu geben als den anderen. Ich muß den weitestgehenden Antrag zuerst zur Abstimmung bringen. Der weitestgehendste ist sicherlich der Antrag, allen Rednern ausnahmslos nur fünf Minuten Redezeit zu gewähren. Sollte der Antrag abgelehnt werden, mit Rücksicht darauf, daß man etwa einzelnen Rednern längere Redezeit gewahren will, nämlich den Antragstellern, so würde nach Ablehnung des Antrags auf fünf Minuten Redezeit darüber abzustimmen sein, ob man allen Rednern fünf Minuten gewähren will, den Antragstellern aber längere Zeit. - Also wer dafür ist, die Redezeit für alle Redner auf fünf Minuten zu beschränken, den bitte ich, die Hand zu erheben. Bitte um die Gegenprobe. Mir erscheint die Abstimmung zweifelhaft, der Antrag kann daher nicht als angenommen angesehen werden. Dann kommt weiter der Antrag, die Redezeit auf fünf Minuten zu beschränken, ausgenommen für die Antragsteller, die nach dem vorher angenommenen Beschluß zehn Minuten Redezeit haben würden. Ich bitte diejenigen, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Das ist unzweifelhaft angenommen. Herr Rechtsanwalt Dr. Bruno Weil, Straßöurg i. E.: Meine Damen und Herren! Gleich mir ist sicher manches Mitglied des Lentralvereins davon überrascht gewesen, daß man auf die Tagesordnung der heutigen Generalversammlung das Problem der Auseinandersetzung mit dem Zionismus gesetzt hat, weil von diesem Problem wie von vielen anderen das Wort gilt: gnieta non movere. Es ist wohl ohne weiteres der Schluß gerechtfertigt, daß nur die dringendste Rotwendigkeit und nur die bitterste Rot den Vorstand veranlaßt haben, diese Auseinandersetzung auf die Tagesordnung der heutigen Generalversammlung zu setzen. Ist das aber richtig, so darf man weiterhin auch die Folgerung daraus ziehen, daß es notwendig ist, wenn das Problem einmal aufgeworfen wird, dann auch klar und entschieden dazu Stellung zu nehmen. Ich persönlich kann 3: B. nicht begreifen, wie der erste der Herren Referenten, dem ich in den meisten Punkten durchaus beistimme, dann zum Schluß erklären konnte, daß er die Resolution, die sich ja mit seinen Ausführungen in keiner Weise deckt, Vorschläge. Dabei handelt es sich selbstverständlich nur um den Absatz 4, bezüglich dessen auch ein Antrag von einer Reihe von Delegierten und mir gestellt worden ist. Es kann nicht verkannt werden, m. H., daß ein derartiger Antrag, wie der auf Stellungnahme zum Zionismus von ernsten und harten Folgen für den Lentralverein begleitet sein kann, und ich nehme an.

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